So finden Sie die günstigste Solaranlage
Solarkollektoren und Solarmodule befinden sich ungeschützt auf dem Dach, sodass Schäden durch äußere Einwirkungen jederzeit auftreten können. Eine Photovoltaikanlage kann durch einen Blitzschlag beschädigt werden, bei heftigen Unwettern können sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen Schaden nehmen. Meist sind vom Sturm mitgerissene Gegenstände die Ursache, manchmal sind auch die Befestigungen den auftretenden Windkräften nicht gewachsen.
Vereinzelt kommt es auch zu Schäden durch Vandalismus. Bislang handelt es sich dabei um seltene Einzelfälle. Ebenfalls selten kommt ein Diebstahl von Anlagenteilen vor. Wenn überhaupt, dann meistens während der Montage, falls die Komponenten nicht sicher gelagert werden.
Eine Solaranlage kann auch unbeteiligten Dritten Schäden zufügen, weswegen auch solche Haftpflichtschäden durch die Solarversicherung abgedeckt werden sollten. Im Fall einer Solarthermieanlage sind solche Schäden schwer vorstellbar, sofern die Kollektoren nicht vom Dach fallen.
Anders sieht es bei Photovoltaikanlagen aus, die beispielsweise bei einem Blitzschlag Schäden im Stromnetz verursachen können. Wenn der Blitzschutz einwandfrei funktioniert, verhindert er solche Schäden. Andernfalls kann der Schaden an der Infrastruktur des Netzbetreibers jedoch sehr hoch sein.
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SUCHENIm Versicherungsschutz einer Solarversicherung ist im Regelfall eine Ertragsausfallversicherung für Stillstandszeiten aufgrund von Schäden enthalten. Die Leistungsdauer einer Ertragsausfallversicherung ist typischerweise auf sechs oder zwölf Monate beschränkt. Einige Solarerversicherungen locken mit hohen Pauschalbeträgen, die bei einem Ertragsausfall geleistet werden, beispielsweise zwei Euro pro Tag und Kilowatt Nennleistung für ein Jahr. Das ergibt 730 Euro pro Kilowatt, dem steht ein typischer jährlicher Ertrag von 900 Kilowattstunden pro Kilowatt Nennleistung gegenüber. Das rechnet sich bei einem langfristigen Schaden durchaus, erinnert aber eher an eine Wette auf einen Ertragsausfall als an eine Risikoabsicherung.
Schäden können auch während der Installation der Solarthermieanlage auftreten. Sofern diese nicht im Versicherungsschutz enthalten sind, kann eine zusätzliche Montageversicherung abgeschlossen werden. Wird die Montage von einem Fachbetrieb vorgenommen, ist diese Versicherung nicht erforderlich, da der Montagebetrieb für etwaige Schäden haftet. Es kann jedoch schwierig sein, eine solche Forderung tatsächlich durchzusetzen. Nicht alle Betriebe verfügen über solide Finanzen. Der Betrieb wird meist selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die jedoch Haftungsausschlüsse bei grober Fahrlässigkeit enthalten kann.
Wichtig ist zunächst, in welcher Höhe die Solarversicherung bei einer Zerstörung der Photovoltaik-Module eintritt. Wird der Zeitwert oder der Wiederbeschaffungswert erstattet? Zu prüfen sind auch die Haftungsausschlüsse. Diese sind sehr unterschiedlich. Einige Versicherungen erwarten beispielsweise die Montage durch einen Fachbetrieb, andere schließen Schäden durch Erdbeben aus.
Die bisweilen recht lange Liste der Ausschlussgründe sollte beim Angebotsvergleich ebenfalls eine sehr wichtige Rolle spielen. Wichtig ist auch, ob die Solarversicherung für jeden Schaden einen Selbstbehalt vorsieht. Schließlich ist auch noch zu prüfen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Kosten im Schadensfall abgedeckt sind. Diese reichen von erforderlichen Reparaturen am Gebäude bis zu den Kosten eines Löscheinsatzes der Feuerwehr.
Zu prüfen ist in jedem Fall, ob und gegebenenfalls welche Schäden bereits durch die vorhandene Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Hier ist ein Blick ins Kleingedruckte erforderlich. Unzweifelhaft ist eine Solaranlage dauerhaft fest mit einem Gebäude verbunden, sodass sie grundsätzlich unter den Schutz der Gebäudeversicherung fällt. Meist sehen die Verträge aber explizit einen diesbezüglichen Haftungsausschluss vor. Die Rechtmäßigkeit solcher Ausschlussklauseln wurde gerichtlich bereits bestätigt.
Ob die an einer Solaranlage selbst auftretenden Schäden versichert werden sollen, ist eine individuelle Entscheidung, ähnlich wie bei der Vollkaskoversicherung für das Auto. Geprüft werden sollte aber in jedem Fall, ob der bestehende Versicherungsschutz Schäden abdeckt, die durch die Anlage entstehen können.
Deckt die Feuerversicherung Brandschäden am eigenen Haus ab, die durch die Anlage entstehen? Deckt die Gebäudehaftpflicht Schäden Dritter ab? Meist ist das nicht der Fall, dann sollten diese Lücken durch eine Solarversicherung geschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 08.03.2026