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Meldung der Photovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur

  • Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)? Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale behördliche Verzeichnis für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Betreiber einer Solaranlage sind gesetzlich verpflichtet, ihre Photovoltaik-Einheiten dort zu registrieren, um eine transparente Datengrundlage für die Energiewende zu schaffen und die Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern zu vereinfachen.
  • Wer muss seine Anlage registrieren? Die Registrierungspflicht gilt für alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, unabhängig davon, ob es sich um eine kleine Dachanlage, ein Balkonkraftwerk oder einen großen Solarpark handelt. Auch Batteriespeicher müssen separat im System der Bundesnetzagentur angemeldet werden, damit die Netzstabilität durch eine genaue Erfassung aller dezentralen Photovoltaik-Ressourcen gewährleistet werden kann.
  • Welche Fristen sind einzuhalten? Neue Photovoltaikanlagen und Speicher müssen innerhalb eines Monats nach der offiziellen Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Eine vorzeitige Registrierung der Solaranlage bereits während der Planungsphase ist ebenfalls möglich und oft ratsam, um alle administrativen Voraussetzungen für den späteren Photovoltaik-Betrieb frühzeitig zu erfüllen.
  • Welche Folgen hat eine fehlende Anmeldung? Ohne die Registrierung bei der Bundesnetzagentur besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Auszahlung der Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber. Zudem stellt das Versäumnis der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern geahndet werden kann, was die wirtschaftliche Kalkulation einer Solaranlage erheblich gefährdet.
  • Wie läuft der Anmeldeprozess ab? Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Webportal des Marktstammdatenregisters. In drei Schritten legen Betreiber ein Benutzerkonto an, registrieren sich selbst als Marktakteur und tragen anschließend die technischen Daten ihrer Solaranlage ein. Nach Abschluss erhält man eine Registrierungsbestätigung, die als wichtiger Nachweis für den Photovoltaik-Netzbetreiber dient.

Das Meldeportal der Bundesnetzagentur

Die Meldung der Photovoltaikanlage erfolgt im Regelfall über das Meldeportal der Netzagentur. Möglich ist in Ausnahmefällen auch eine Meldung per Brief, Fax oder E-Mail. In diesem Fall muss die Bundesnetzagentur informiert werden, warum die Meldung nicht online erfolgen kann und einer alternativen Methode zuvor zustimmen. Das finanzielle Risiko der daraus resultierenden Verspätung trägt der Anlagenbesitzer, insbesondere wenn er veraltete Meldeformulare nutzt, die noch häufig im Internet zu finden sind. Nur die erste Meldung der PV-Anlage kann online vorgenommen werden, mögliche spätere Änderungen müssen der Bundesnetzagentur schriftlich mitgeteilt werden.

Wichtig ist auch, dass nur der Anlagenbesitzer selbst die Meldung vornehmen darf. Anders als die Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber kann der Installationsbetrieb diese nicht übernehmen.

Bin insgesamt sehr zufrieden. Kompetente Beratung & gute Reaktion bei Problemen, freundliches Montageteam der Solar-Module.
von Hans Z. aus Lohmar

Zu übermittelnde Daten

Die Meldung umfasst zunächst Namen und Anschrift des Anlagenbetreibers. Wird die Meldung online vorgenommen, sind darüber hinaus eine E-Mail-Adresse und ein Passwort erforderlich. Über die Photovoltaikanlage selbst müssen erheblich weniger Informationen als bei der Meldung an den Netzbetreiber übermittelt werden. Erforderlich sind nur der Standort der PV-Anlage, die Nennleistung der Solarmodule sowie das Datum der Inbetriebnahme. Wird eine bestehende Solaranlage erweitert, muss der Netzagentur die Nennleistung der zusätzlich installierten Photovoltaik-Module mitgeteilt werden.

  • Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
  • Standort
  • Nennleistung der Photovoltaik Module in kWp
  • Inbetriebnahmezeitpunkt

Wann sollte die Meldung erfolgen?

Die Meldung sollte spätestens am Tag der Inbetriebnahme erfolgen, um vom ersten Tag an die volle Einspeisevergütung zu erhalten. Sie sollte jedoch nicht zu früh erfolgen, sondern frühestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. In der Praxis sind frühzeitige Meldungen ohnehin schwierig, weil das Datum der Inbetriebnahme auf den Tag genau bekannt sein muss und es immer zu ungeplanten Verzögerungen kommen kann.

Nachweis der Meldung beim Netzbetreiber

Gegenüber dem Netzbetreiber muss nachgewiesen werden, dass die Photovoltaikanlage der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Die Netzagentur weist darauf hin, dass Anlagenbesitzer keinen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der Registrierung haben und der Netzbetreiber daher keine solche fordern darf. Ein Nachweis im engeren Sinne ist daher nicht möglich. Der Netzbetreiber muss sich mit einer Kopie des Meldeformulars oder mit einer schriftlichen Bestätigung des Anlagenbesitzers zufrieden geben, dass er die PV-Anlage vorschriftsmäßig gemeldete hat. In der Regel verschickt die Netzagentur allerdings Meldebestätigungen, weswegen in der Praxis kaum Probleme auftauchen.

Nahezu jede Anlage muss gemeldet werden

Eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur ist für jede Solaranlage erforderlich, für die irgendwelche Leistungen nach dem EEG bezogen werden sollen. Anspruch auf die volle Vergütung besteht erst ab dem Tag der Meldung. Nicht erforderlich ist die Meldung lediglich für Inselanlagen ohne Netzanschluss.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2026