So finden Sie die günstigste Solaranlage
Bis 10 kWp | 10 bis 40 kWp | 40 bis 100 kWp | |
---|---|---|---|
Teileinspeisung (ab 01.02.2025) | 7,95 ct./kWh | 6,88 ct./kWh | 5,62 ct./kWh |
Volleinspeisung (ab 01.02.2025) | 12,60 ct./kWh | 10,57 ct./kWh | 10,57 ct./kWh |
Teileinspeisung (ab 01.08.2025) | 7,87 ct./kWh | 6,81 ct./kWh | 5,56 ct./kWh |
Volleinspeisung (ab 01.08.2025) | 12,47 ct./kWh | 10,46 ct./kWh | 10,46 ct./kWh |
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien, das in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, Anwendung findet. Sie regelt die Vergütung, die Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen (z. B. Solar, Wind, Biomasse) für den eingespeisten Strom erhalten.
Die Einspeisevergütung zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:
Solar-Experten in Ihrer Nähe finden & kostenlos Angebote anfordern!
SUCHENUm Anreize für eine bessere Marktintegration der erneuerbaren Energien zu schaffen, wird 2025 im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Mechanismus eingeführt, der bei negativen Strompreisen greift:
Betreiber:innen neuer Photovoltaikanlagen erhalten zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. In diesen Zeiten besteht ein Stromüberangebot.
Damit dies die Rentabilität von neuen Solarstromanlagen nicht nennenswert beeinträchtigt, greift ein Kompensationsmechanismus: Die geförderte Solarstromeinspeisung, die zu Zeiten negativer Strompreise nicht vergütet wurde, kann durch eine Verlängerung des 20jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden.
Der finanzielle Nachteil für Betreiber:innen von Solaranlagen hält sich damit in Grenzen. Durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms zu Zeiten negativer Strompreise können sie sogar einen wirtschaftlichen Vorteil generieren. Sie tragen so dazu bei, Stromspitzen und negative Strompreise zu vermeiden und die Energiewende-Kosten zu senken.
Betreiber:innen von bereits bestehenden Solarstromanlagen können auf freiwilliger Basis zu der Neuregelung optieren. Als Anreiz für einen freiwilligen Wechsel erhalten Betreiber von Bestandsanlagen eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.
Die Einspeisevergütung hat ihren Zweck erfüllt, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und wird daher in vielen Ländern zunehmend durch marktorientierte Mechanismen ersetzt.
Die Einspeisevergütung wird in ihrer klassischen Form zunehmend abgelöst, bleibt aber insbesondere für kleinere Akteure ein wichtiges Instrument. Zukünftige Fördermodelle werden stärker auf Marktmechanismen setzen und die Innovationskraft der Branche fordern. Die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung wird dennoch weiterhin durch staatliche Eingriffe unterstützt.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2025