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Einspeisevergütung 2025

  • Strom aus Photovoltaikanlagen wird über die Einspeisevergütung gefördert. Dabei erhält der Anlagenbetreiber eine festgelegte Vergütung für eingespeisten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.
  • Die Vergütung unterscheidet sich je nachdem, ob man auch Strom selbst verbraucht (Teileinspeisung) oder alles ins Stromnetz einspeist (Volleinspeisung).
  • Die aktuelle Einspeisevergütung 2025 beträgt seit dem 31. Januar 2025 für Anlagen bis 10 kWp 7,96 ct./kWh (Teileinspeisung) und 12,61 ct./kWh (Volleinspeisung).
  • 2025 sinkt die Einspeisevergütung für Solaranlagen jedes halbe Jahr um 1%.
  • Ab dem 01.08.2025 ist daher mit einer Vergütung von 7,88 ct./kWh (Teileinspeisung) und 12,48 ct./kWh (Volleinspeisung) zu rechnen.
  • 2025 wird die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise ausgesetzt, sodass Betreiber neuer Anlagen in diesen Perioden keine Vergütung erhalten. Der 20-jährige Vergütungszeitraum wird dafür um diese Phasen verlängert.
  • Betreiber:innen von bereits bestehenden Solarstromanlagen können auf freiwilliger Basis zu der Neuregelung optieren und bekommen eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.

Aktuelle Einspeise-Vergütungssätze 2025

Tabelle: Einspeisevergütung 2025
Bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp
Teileinspeisung (ab 01.02.2025) 7,95 ct./kWh 6,88 ct./kWh 5,62 ct./kWh
Volleinspeisung (ab 01.02.2025) 12,60 ct./kWh 10,57 ct./kWh 10,57 ct./kWh
Teileinspeisung (ab 01.08.2025) 7,87 ct./kWh 6,81 ct./kWh 5,56 ct./kWh
Volleinspeisung (ab 01.08.2025) 12,47 ct./kWh 10,46 ct./kWh 10,46 ct./kWh

So funktioniert die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien, das in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, Anwendung findet. Sie regelt die Vergütung, die Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen (z. B. Solar, Wind, Biomasse) für den eingespeisten Strom erhalten.

Die Einspeisevergütung zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:

  1. Fixe Vergütungssätze: Betreiber von Anlagen erhalten für eine festgelegte Laufzeit (in Deutschland zumeist 20 Jahre) einen garantierten Preis pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Diese Vergütung ist unabhängig vom aktuellen Marktpreis und dient der Planungssicherheit.
  2. Technologie- und anlagenspezifische Tarife: Die Vergütungshöhe variiert je nach Art der Energiequelle (z. B. Solar, Wind, Biomasse) und der Anlagengröße. Kleinere Anlagen, wie etwa private Solaranlagen, erhalten oft höhere Vergütungssätze als große industrielle Anlagen.
  3. Degression der Vergütung: Die Vergütungssätze werden regelmäßig gesenkt (Degression), um Kostensenkungen durch technologische Fortschritte und Skaleneffekte zu berücksichtigen. Beispielsweise sinken die Sätze für Photovoltaik regelmäßig, um die Marktanpassung zu fördern.
  4. Vorrangige Netzeinspeisung: Der erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien wird vorrangig in das Stromnetz eingespeist. Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen Strom abzunehmen.
  5. Marktintegration: In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, wird die klassische Einspeisevergütung zunehmend durch andere Mechanismen wie Direktvermarktung oder Marktprämien ergänzt. Betreiber vermarkten ihren Strom dabei selbst oder über Dienstleister und erhalten eine Marktprämie als Ausgleich.
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Absenkung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Um Anreize für eine bessere Marktintegration der erneuerbaren Energien zu schaffen, wird 2025 im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Mechanismus eingeführt, der bei negativen Strompreisen greift:

Betreiber:innen neuer Photovoltaikanlagen erhalten zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. In diesen Zeiten besteht ein Stromüberangebot.

Damit dies die Rentabilität von neuen Solarstromanlagen nicht nennenswert beeinträchtigt, greift ein Kompensationsmechanismus: Die geförderte Solarstromeinspeisung, die zu Zeiten negativer Strompreise nicht vergütet wurde, kann durch eine Verlängerung des 20jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden.

Der finanzielle Nachteil für Betreiber:innen von Solaranlagen hält sich damit in Grenzen. Durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms zu Zeiten negativer Strompreise können sie sogar einen wirtschaftlichen Vorteil generieren. Sie tragen so dazu bei, Stromspitzen und negative Strompreise zu vermeiden und die Energiewende-Kosten zu senken.

Betreiber:innen von bereits bestehenden Solarstromanlagen können auf freiwilliger Basis zu der Neuregelung optieren. Als Anreiz für einen freiwilligen Wechsel erhalten Betreiber von Bestandsanlagen eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.

Zukünftige Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung hat ihren Zweck erfüllt, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und wird daher in vielen Ländern zunehmend durch marktorientierte Mechanismen ersetzt.

  1. Übergang zur Direktvermarktung: Der Trend geht weg von festen Einspeisevergütungen hin zu marktbasierten Systemen. In Deutschland ist die Direktvermarktung mit Marktprämie bereits Pflicht für viele größere Anlagen. Betreiber müssen den erzeugten Strom selbst vermarkten oder Dienstleister beauftragen.
  2. Kostendruck und sinkende Förderung: Mit sinkenden Technologie- und Produktionskosten, vor allem bei Solar- und Windenergie, wird die Förderung reduziert. Viele Anlagen können zunehmend ohne staatliche Subventionen auskommen. Auktionen für neue Anlagenkapazitäten setzen auf Wettbewerb, wodurch nur die kosteneffizientesten Projekte eine Förderung erhalten.
  3. Integration in den Energiemarkt: Die Einspeisung erneuerbarer Energien wird stärker in den regulären Energiemarkt integriert. Stromspeicher und Smart Grids spielen dabei eine Schlüsselrolle, um die Volatilität erneuerbarer Energien zu managen. Flexibilitätsmechanismen wie Speicherlösungen oder Lastmanagement gewinnen an Bedeutung.
  4. Förderung kleiner und privater Anlagen: Während größere Projekte zunehmend marktorientiert arbeiten, könnten kleine und private Anlagen (z. B. PV-Anlagen auf Dächern) weiterhin durch gezielte Vergütungsmodelle unterstützt werden. Mieterstrom-Modelle oder Gemeinschaftsanlagen könnten dabei stärker gefördert werden.
  5. Zunehmende Internationalisierung: Länder, die noch am Anfang des Ausbaus erneuerbarer Energien stehen, könnten weiterhin auf klassische Einspeisevergütungen setzen. In etablierten Märkten wie der EU wird ein Mix aus Fördermechanismen erwartet, der auf Marktintegration und Innovationsförderung setzt.

Die Einspeisevergütung wird in ihrer klassischen Form zunehmend abgelöst, bleibt aber insbesondere für kleinere Akteure ein wichtiges Instrument. Zukünftige Fördermodelle werden stärker auf Marktmechanismen setzen und die Innovationskraft der Branche fordern. Die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung wird dennoch weiterhin durch staatliche Eingriffe unterstützt.

Letzte Aktualisierung: 31.01.2025