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Netzanschluss & Einspeisung

Den Strom einer Photovoltaikanlage selbst zu verbrauchen, ist privaten Haushalten meist nur in geringem Umfang möglich. Der überzählige Strom wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist, weswegen ein Netzanschluss beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden muss.

Anschlusspflicht nach dem EEG

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, einen Netzanschluss für die Photovoltaik-Anlage herzustellen, wenn diese allen vorgeschriebenen Anforderungen genügt. Diese Anforderungen sind nicht vollständig gesetzlich geregelt, teilweise kann auch der Netzbetreiber Vorgaben machen. Dies betrifft insbesondere den Wechselrichter, der nach der neuesten Novelle des EEG dem Netzbetreiber die Möglichkeit geben muss, die Anlage im Bedarfsfall via Fernsteuerung vom Netz zu trennen.

Ob der Netzbetreiber dies auch für Kleinanlagen für erforderlich hält, liegt in seinem Ermessen. Wenn dem so ist, muss er dem Kunden technische Details über das Signal mitteilen, mit dem er diese Trennung durchführt. Solange das nicht geschehen ist, hat der Anlagenbesitzer seine Pflichten allein dadurch erfüllt, dass er einen Wechselrichter nutzt, der die Möglichkeit zu Fernsteuerung vorsieht. Darüber hinaus muss der Kunde eine Konformitätserklärung abgeben, dass der Wechselrichter alle weiteren technischen Anforderungen erfüllt. Das klingt dramatischer als es ist.

Sonstige erforderliche Unterlagen

Genau kann nur der Netzbetreiber Auskunft geben, welche Unterlagen er darüber hinaus benötigt, um den Netzanschluss herzustellen. Gefordert werden im Allgemeinen ein Plan des Grundstücks und ein Anlagenplan. Auf der sicheren Seite befinden sich alle, die zusätzlich sämtliche Datenblätter der Photovoltaikanlage einreichen.

PV-Anlage-Montage sehr ordentlich durchgeführt & alles sauber übergeben. Das Team vor Ort hatte sichtlich Freude an der Arbeit – zu Recht!
von Alenandra W. aus Beuel

Die erforderliche technische Einrichtung

Der Kunde benötigt nicht mehr als den Wechselrichter, den Rest der Installation übernimmt der Netzbetreiber. Änderungen am Stromanschluss sind nur bei sehr leistungsstarken Anlagen erforderlich, im Normalfall erfolgt die Einspeisung über den vorhandenen Stromanschluss des Gebäudes. Vorgeschrieben ist eine automatische Trennung der PV-Anlage vom Netz, wenn eine Störung auftritt. Dazu ist eine zusätzliche ENS (Einrichtung zum Netzschutz) erforderlich, sofern eine solche nicht bereits im Wechselrichter integriert ist.

Erforderlich ist darüber hinaus ein geeichter Stromzähler, um den eingespeisten Strom zu messen. Dieser kann vom Netzbetreiber gemietet werden, wofür üblicherweise etwa 30 bis 40 Euro pro Jahr berechnet werden. Der Kunde kann jedoch auch einen eigenen Zähler verwenden, der mit typischerweise rund 1.000 Euro allerdings nicht billig ist. Der Netzbetreiber kann dem Kunden alles in Rechnung stellen, was für den Netzzugang erforderlich ist.

Der Netzbetreiber muss unverzüglich reagieren

Unverzüglich bedeutet, dass schuldhafte Verzögerungen nicht statthaft sind. Den meisten wird die juristische Bedeutung dieses Begriffs aus dem Arbeitsrecht geläufig sein, wo eine unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber gefordert wird. Da ein Netzbetreiber im Gegensatz zu einem Kranken nicht über lange Zeit vollkommen handlungsunfähig sein kann, hat der Gesetzgeber zusätzlich eine Obergrenze von acht Wochen festgeschrieben, innerhalb derer ein Antrag auf einen Netzanschluss bearbeitet werden muss.

Den Anschluss möglichst früh beantragen

Der Netzanschluss sollte möglichst früh beantragt werden. Jede unnötige Verzögerung verursacht Kosten, da die Einspeisung später beginnt. Wird die Photovoltaikanlage von einem Fachbetrieb installiert, übernimmt dieser im Normalfall die Antragstellung. Ansonsten sollte frühzeitig beim Netzbetreiber erfragt werden, welche Unterlagen benötigt werden.

Letzte Aktualisierung: 18.09.2023