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Photovoltaik Einspeisemanagement

  • Was bedeutet Einspeisemanagement bei Solaranlagen? Einspeisemanagement bezeichnet die ferngesteuerte Reduzierung der Wirkleistung einer Solaranlage durch den Netzbetreiber zur Vermeidung von Netzüberlastungen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Photovoltaikanlage die Netzstabilität nicht gefährdet, während gleichzeitig die Sicherheit der gesamten Stromversorgung im Versorgungsgebiet jederzeit gewährleistet bleibt.
  • Wer muss Einspeisemanagement nutzen? Die Pflicht zum Einspeisemanagement betrifft primär größere Solaranlagen, während für kleinere Photovoltaikanlagen oft eine pauschale Wirkleistungsbegrenzung ausreicht. Anlagenbetreiber müssen technische Vorrichtungen installieren, damit der Netzbetreiber die Einspeisung der Solaranlage in kritischen Situationen flexibel drosseln kann, um lokale Stromnetze effektiv zu entlasten.
  • Gibt es Entschädigungen bei Drosselung? Ja, Betreiber einer Solaranlage haben bei einer netzbedingten Abregelung ihrer Photovoltaikanlage einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Netzbetreiber muss den entgangenen Ertrag der Solaranlage fast vollständig erstatten, sodass dem Anlagenbesitzer durch das notwendige Einspeisemanagement in der Regel kein signifikanter wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
  • Was kostet die Steuerungstechnik? Die Kosten für die technische Ausstattung einer Solaranlage zum Einspeisemanagement liegen meist zwischen 300 und 600 Euro. Diese Investition in die Photovoltaikanlage umfasst meist einen Funkrundsteuerempfänger, der die Steuersignale des Netzbetreibers empfängt und die Leistungsreduzierung der Solaranlage bei drohender Netzüberlastung automatisch einleitet.
  • Was ist die 70-Prozent-Regelung? Die 70-Prozent-Regelung war eine Alternative zum Einspeisemanagement, bei der die Solaranlage maximal siebzig Prozent ihrer Nennleistung einspeisen durfte. Für neue kleine Photovoltaikanlagen wurde diese Begrenzung jedoch abgeschafft, wodurch Betreiber nun den vollen Ertrag ihrer Solaranlage nutzen können, ohne die Leistung künstlich zu drosseln.

Überblick

Leistung Inbetriebnahme Frist zur Umrüstung
unter 30 kWp Vor dem 1.1.2012 keine
  Ab 1.1.2012 1.1.2013 (Wahlmöglichkeit)
30 kWp bis 100 kWp Bis 31.12.2008 keine
  1.1.2009 - 1.1.2012 1.1.2014
  Ab 1.1.2012 1.1.2013
über 100 kWp Vor dem 1.1.2012 1.7.2012
  Ab 1.1.2012 - 31.12.2021 1.1.2012

Anforderungen hängen von der Leistung der Anlage ab

Große Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt müssen eine bidirektionale Kommunikation mit dem Netzbetreiber vorsehen. Dieser kann also jederzeit die momentane Einspeisung abfragen und im Bedarfsfall reduzieren. Bestandsanlagen müssen nachgerüstet werden, wenn sie noch kein Einspeisemanagement vorsehen. Anlagen im Bereich zwischen 30 und 100 Kilowatt müssen zumindest eine Fernsteuerung ermöglichen, aber keine aktuelle Leistungsabfrage.

Altanlagen müssen bis Ende 2013 um ein Einspeisemanagement nachgerüstet werden, wenn sie 2009 oder später in Betrieb genommen wurden. Auch neue PV-Anlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt müssen eine Fernsteuerung vorsehen, Altanlagen müssen jedoch nicht nachgerüstet werden.

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von Carl U. aus Bornheim

Sonderregelungen für Anlagen bis 30 Kilowatt

Besitzer einer Photovoltaikanlage bis 30 kWp können auf eine Fernsteuerung verzichten, wenn sie die eingespeiste Leistung pauschal auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen. Das empfiehlt sich dann, wenn beispielsweise die tatsächliche Leistung wegen einer ungünstigen Ausrichtung des Dachs ohnehin deutlich unter der Nennleistung bleibt. Auch wenn der Eigenverbrauch sehr hoch ist, empfiehlt sich diese Variante. Eine naheliegende Möglichkeit zur Steigerung des Eigenverbrauchs ist die Verwendung eines Stromspeichers. Wer die staatliche Förderung für Stromspeicher in Anspruch nimmt, muss die Einspeisung ohnehin auf 60 Prozent der Nennleistung beschränken.

Eine weitere Sonderregelung für Kleinanlagen besteht darin, dass es genügt, eine ferngesteuerte Trennung vom Netz vorzusehen, wenn die 70-Prozent-Option nicht genutzt wird. Die PV-Anlage muss also nicht schrittweise abgeregelt werden können. Damit wurde auf Kritik reagiert, ein Einspeisemanagement für Kleinanlagen stelle einen übertriebenen Aufwand dar, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Bei einem Stromüberangebot ist die Reihenfolge der Abschaltung der Stromerzeuger vorgeschrieben.

Zuerst werden fossile Kraftwerke vom Netz getrennt. Wenn das nicht ausreicht, werden große Photovoltaikanlagen abgeregelt. Erst wenn dann immer noch zu viel Strom eingespeist wird, sind die Kleinanlagen an der Reihe.

Das wichtigste für private Kleinanlagenbetreiber in Kürze

Besitzer von Altanalgen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt müssen nichts tun, sofern die Anlage vor 2012 in Betrieb genommen wurde. Neuanlagen müssen entweder ein Photovoltaik Einspeisemanagement vorsehen oder ihre Einspeisung dauerhaft auf 70 Prozent reduzieren. Die genauen technischen Anforderungen legt der zuständige Netzbetreiber fest.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2026