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Im Jahr 2012 ist das EEG um Regelungen zum Einspeisemanagement für Photovoltaikanlagen ergänzt worden. Neue PV-Anlagen müssen ausnahmslos die Möglichkeit einer Fernsteuerung vorsehen, für einige Altanlagen gilt eine Nachrüstpflicht. Besitzer von Kleinanlagen können auf ein Einspeisemanagement verzichten, wenn sie die Einspeisung dauerhaft reduzieren.
Leistung | Inbetriebnahme | Frist zur Umrüstung |
---|---|---|
unter 30 kWp | Vor dem 1.1.2012 | keine |
Ab 1.1.2012 | 1.1.2013 (Wahlmöglichkeit) | |
30 kWp bis 100 kWp | Bis 31.12.2008 | keine |
1.1.2009 - 1.1.2012 | 1.1.2014 | |
Ab 1.1.2012 | 1.1.2013 | |
über 100 kWp | Vor dem 1.1.2012 | 1.7.2012 |
Ab 1.1.2012 - 31.12.2021 | 1.1.2012 |
Große Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt müssen eine bidirektionale Kommunikation mit dem Netzbetreiber vorsehen. Dieser kann also jederzeit die momentane Einspeisung abfragen und im Bedarfsfall reduzieren. Bestandsanlagen müssen nachgerüstet werden, wenn sie noch kein Einspeisemanagement vorsehen. Anlagen im Bereich zwischen 30 und 100 Kilowatt müssen zumindest eine Fernsteuerung ermöglichen, aber keine aktuelle Leistungsabfrage.
Altanlagen müssen bis Ende 2013 um ein Einspeisemanagement nachgerüstet werden, wenn sie 2009 oder später in Betrieb genommen wurden. Auch neue PV-Anlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt müssen eine Fernsteuerung vorsehen, Altanlagen müssen jedoch nicht nachgerüstet werden.
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SUCHENBesitzer einer Photovoltaikanlage bis 30 kWp können auf eine Fernsteuerung verzichten, wenn sie die eingespeiste Leistung pauschal auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen. Das empfiehlt sich dann, wenn beispielsweise die tatsächliche Leistung wegen einer ungünstigen Ausrichtung des Dachs ohnehin deutlich unter der Nennleistung bleibt. Auch wenn der Eigenverbrauch sehr hoch ist, empfiehlt sich diese Variante. Eine naheliegende Möglichkeit zur Steigerung des Eigenverbrauchs ist die Verwendung eines Stromspeichers. Wer die staatliche Förderung für Stromspeicher in Anspruch nimmt, muss die Einspeisung ohnehin auf 60 Prozent der Nennleistung beschränken.
Eine weitere Sonderregelung für Kleinanlagen besteht darin, dass es genügt, eine ferngesteuerte Trennung vom Netz vorzusehen, wenn die 70-Prozent-Option nicht genutzt wird. Die PV-Anlage muss also nicht schrittweise abgeregelt werden können. Damit wurde auf Kritik reagiert, ein Einspeisemanagement für Kleinanlagen stelle einen übertriebenen Aufwand dar, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Bei einem Stromüberangebot ist die Reihenfolge der Abschaltung der Stromerzeuger vorgeschrieben.
Zuerst werden fossile Kraftwerke vom Netz getrennt. Wenn das nicht ausreicht, werden große Photovoltaikanlagen abgeregelt. Erst wenn dann immer noch zu viel Strom eingespeist wird, sind die Kleinanlagen an der Reihe.
Besitzer von Altanalgen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt müssen nichts tun, sofern die Anlage vor 2012 in Betrieb genommen wurde. Neuanlagen müssen entweder ein Photovoltaik Einspeisemanagement vorsehen oder ihre Einspeisung dauerhaft auf 70 Prozent reduzieren. Die genauen technischen Anforderungen legt der zuständige Netzbetreiber fest.
Letzte Aktualisierung: 13.10.2023