Menü

Einspeisezähler

  • Was ist ein Einspeisezähler? Ein Einspeisezähler erfasst präzise die Menge an Solarstrom, die Ihre Solaranlage in das öffentliche Stromnetz abgibt. Dieses Messgerät bildet die rechtliche Grundlage für die Abrechnung der Einspeisevergütung Ihrer Photovoltaikanlage und wird heute meist durch moderne, digitale Zweirichtungszähler direkt vom Messstellenbetreiber ersetzt.
  • Was kostet ein Einspeisezähler? Die Kosten für den Zähler der Solaranlage belaufen sich meist auf eine jährliche Messstellenbetriebsgebühr von etwa 20 Euro. Während früher oft eigene Geräte für die Photovoltaikanlage gekauft wurden, ist heute die Miete üblich, was die Anschaffungskosten für Anlagenbetreiber minimiert und eine stets aktuelle Messtechnik garantiert.
  • Wo wird der Zähler montiert? Der Einspeisezähler wird im zentralen Zählerschrank des Gebäudes montiert, um die Energieflüsse der Solaranlage korrekt zu erfassen. Die Installation muss durch einen zertifizierten Elektriker erfolgen, der die Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber anmeldet und sicherstellt, dass alle technischen Anschlussbedingungen für den neuen Zählerplatz normgerecht erfüllt sind.
  • Was ist ein Zweirichtungszähler? Ein Zweirichtungszähler kombiniert die Erfassung des Strombezugs und der Einspeisung Ihrer Solaranlage in einem einzigen Gerät. Er misst zeitgleich, wie viel Energie die Photovoltaikanlage liefert und wie viel Netzstrom Sie verbrauchen, was die Abrechnung für Anlagenbetreiber erheblich vereinfacht und den Platzbedarf im Stromkreisverteiler deutlich reduziert.
  • Ist ein Erzeugungszähler Pflicht? Ein zusätzlicher Erzeugungszähler ist für eine private Solaranlage nur bei Anlagen über 30 Kilowatt-Peak oder für die Eigenverbrauchsermittlung bei der Einkommensteuer relevant. In den meisten kleinen Photovoltaikanlagen reicht der Zweirichtungszähler aus, um die wirtschaftlichen Kennzahlen der Solaranlage sowie die Einspeisung rechtssicher und effizient zu dokumentieren.

Ein- und Zweirichtungszähler

Grundsätzlich kann die Messung des aus dem Netz bezogenen und des ins Netz eingespeisten Stroms von einem einzigen Einspeisezähler übernommen werden. Diesen sogenannten Zweirichtungszähler stellt der Netzbetreiber gegen eine jährliche Gebühr zur Verfügung. Üblicherweise bewegt sich diese Gebühr in einer Größenordnung von etwa 40 Euro pro Jahr. Alternativ kommt der Betrieb zweier getrennter Zähler für den Strombezug und die Einspeisung in Betracht. In diesem Fall hat der Kunde die Wahl, den Einspeisezähler beim Netzbetreiber zu mieten oder privat einen eigenen Zähler anzuschaffen.

Kauf oder Miete?

Der Kauf eines Einspeisezählers ist im Allgemeinen ein wenig günstiger, auch wenn die Kosten der in regelmäßigen Abständen erforderlichen Eichung in die Rechnung einbezogen werden. Allerdings haftet der Kunde in diesem Fall auch für Defekte am Zähler und hat keinen Anspruch auf eine Vergütung, wenn der eingespeiste Strom nicht korrekt gemessen wird.

Die meisten Anlagenbetreiber entscheiden sich für einen Zweirichtungszähler. Häufig schon aus dem Grund, dass im Zählerkasten nicht genügend Platz für einen zweiten Zähler vorhanden ist. Problematisch kann diese Lösung dann sein, wenn der Stromanbieter gewechselt wird. Einen normalen Bezugszähler nutzt der neue Anbieter einfach weiter, ein Zweirichtungszähler muss unter Umständen ausgetauscht werden.

Absolut zu empfehlen! Beratung, Planung, Montage und Inbetriebnahme unserer PV Anlage mit Speicher schnell und reibungslos
von Ute B. aus Alfter

Fazit: Auf den Zählertyp achten

Zweirichtungszähler sind preiswert und platzsparend, müssen jedoch vom Netzbetreiber gemietet werden. Ein separater zweiter Einspeisezähler kann hingegen auch privat angeschafft werden, was meist die günstigere Variante ist. Saldierende Zähler sind wirtschaftlich vorteilhafter als phasenbezogene. Digitale Zähler ermöglichen es oft, zwischen beiden Betriebsmodi zu wählen. Die „klassischen“ Zähler, die an dem sich drehenden Rädchen zu erkennen sind, arbeiten ausschließlich saldierend.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2026