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Photovoltaik Freiflächenanlagen

Freiflächenanlagen sind gewöhnlich leistungsstarke, mittelgroße bis große Photovoltaikanlagen, die von gewerblichen Investoren betrieben werden. Kleine Freiflächenanlagen auf privaten Grundstücken sind theoretisch denkbar, spielen in der Praxis aber keine Rolle.

Der grundlegende Aufbau einer Freiflächenanlage

Die Photovoltaik-Module einer solchen PV-Anlage werden auf Metallgestellen aufgeständert. Das erlaubt es, Ausrichtung und Neigung der Solarmodule optimal zu wählen. Meist handelt es sich um relativ niedrige Gestelle, bei denen sich die Unterkante der Module dicht über dem Boden befindet. Denkbar sind auch hohe Gestelle, die eine weitere landwirtschaftliche Nutzung der darunter liegenden Fläche zumindest eingeschränkt gestatten, da der Abstand zwischen den Modulreihen mehrere Meter beträgt. Dieser Abstand ist erforderlich, um eine gegenseitige Verschattung der Module zu vermeiden. Der erzeugte Gleichstrom wird direkt vor Ort in Wechselstrom umgewandelt und ins Stromnetz eingespeist. Dem Netzbetreiber müssen dazu weitergehende Fernsteuerungsmöglichkeiten eingeräumt werden, als dies bei Kleinanlagen der Fall ist.

Geeignete Flächen

Eine Förderung nach dem EEG ist nur möglich, wenn es sich um eine Konversionsfläche, eine bereits versiegelte Fläche oder eine landwirtschaftliche Fläche handelt. Als Konversionsflächen werden solche bezeichnet, die zuvor militärisch oder wirtschaftlich genutzt wurden. Die Fläche sollte frei von Verschattungen sein und, sofern es sich um einen Hang und keine ebene Fläche handelt, in südliche Richtung ausgerichtet sein.

Freiflächenanlagen sind genehmigungspflichtig

Grundsätzlich stellt jede Photovoltaikanlage eine bauliche Maßnahme dar, die dem Bauplanungsrecht unterliegt. Für private Dachanlagen wurden Ausnahmeregelungen beschlossen, mit denen die Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften dem Hausbesitzer übertragen wurde, weswegen hier keine Baugenehmigung erforderlich ist. Für Freiflächenanlagen ist hingegen eine solche Genehmigung erforderlich. Die Kommune kann frei entscheiden, ob sie eine Freiflächenanlage auf einem bestimmten Gelände zulässt, ein Rechtsanspruch auf die dafür erforderliche Änderung des Bebauungsplans besteht nicht. Darüber hinaus kann die Gemeinde auch konkrete Auflagen machen, beispielsweise bezüglich der Höhe der Gestelle oder einer Ausgleichsbegrünung in der Nähe der Anlage.

Liefertermin sogar um fast 2 Monate übertroffen. Vom PV-Angebot bis zur Inbetriebnahme knapp 1/2 Jahr vergangen, was wir extrem gut finden.
von Selina B. aus Merching

Ertrag einer Freiflächenanlage

Typisch ist ein jährlicher Stromertrag zwischen 400.000 und 500.000 Kilowattstunden pro Hektar. Eine Einspeisevergütung nach dem EEG wird für Anlagen bis zu einer Leistung von zehn Megawatt gewährt, sofern die Anlage auf einer förderfähigen Fläche errichtet wird. Der genaue Wert der Einspeisevergütung hängt vom weiteren Zubau der Photovoltaik ab. Unter diesen Bedingungen ist der Betrieb von Freiflächenanlagen bereits jetzt wirtschaftlich möglich. Sinkende Modulpreise und steigende Strompreise werden schon in naher Zukunft auch einen Betrieb ohne staatliche Förderung erlauben.

Abwägung im Einzelfall

Freiflächenanlagen tragen erheblich zur Stromerzeugung der Photovoltaik bei. Gegenwärtig sind sie nur rentabel auf Flächen zu betreiben, die eine Förderung nach dem EEG ermöglichen. In jedem Fall ist eine Baugenehmigung erforderlich, die für ungenutzte Konversionsflächen meist problemlos erteilt wird. Auf anderen Flächen sind auch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes durch die Kommune zu berücksichtigen.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2023