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Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen sowohl den bezogenen Strom als auch den eingespeisten Strom messen. In Betracht kommen sowohl zwei getrennte Einspeisezähler als auch ein Zweirichtungszähler, der den in beide Richtungen fließenden Strom misst.
Der Zweirichtungszähler muss sowohl Auskunft über den vom Stromanbieter bezogenen Strom, den eingespeisten Strom als auch den selbst verbrauchten Strom geben. Der Photovoltaik-Eigenverbrauch wird dabei als Differenz aus dem insgesamt erzeugten Strom und dem eingespeisten Strom berechnet. Anders als in einigen anderen Ländern ist ein sogenanntes „Net Metering“ in Deutschland nicht üblich. Das würde bedeuten, dass der Zähler sowohl vorwärts als auch rückwärts läuft, eingespeister Strom also mit zuvor bezogenem Strom verrechnet wird. Im Praxiseinsatz sind sogenannte saldierende Zweirichtungszähler vorzuziehen. Diese summieren den Strom auf allen drei Phasen zu jedem Zeitpunkt auf.
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SUCHENDie technischen Minimalanforderungen für den Anschluss der Photovoltaikanlage an das Stromnetz sind in den TAB 2007 festgelegt, TAB steht für „Technische Anschlussbestimmungen“. Diese sind nicht bundesweit einheitlich, jeder Verteilungsnetzbetreiber verfügt über eigene Anschlussbedingungen. Einheitlich geregelt ist jedoch, dass bei der Verwendung getrennter Verbrauchs- und Einspeisezähler beide im zentralen Zählerschrank untergebracht werden müssen. Lediglich der dritte Zähler, der die Stromerzeugung der PV-Anlage misst, kann direkt beim Wechselrichter installiert werden. Diese Regelung gilt nicht beim Einsatz eines Zweirichtungszählers.
Wenig spricht gegen Zweirichtungszähler, sofern es sich um phasensaldierende Zähler handelt. Das gilt insbesondere dann, wenn der vorhandene Zählerschrank für zwei getrennte Zähler nicht genug Platz bietet. Nachteilig kann im Einzelfall sein, dass der Zweirichtungszähler gemietet werden muss, der Selbstkauf kommt als Alternative nur bei getrennten Zählern infrage. Ein Wechsel des Anbieters ist somit auch mit einem Austausch des Zweirichtungszählers verbunden.
Letzte Aktualisierung: 18.09.2023