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Mittlerweile werden zahlreiche Carports mit integriertem Photovoltaik-Dach angeboten. Eine Nachrüstung auf bestehenden Carports ist dagegen nicht immer möglich beziehungsweise wirtschaftlich. Insbesondere die früher gebräuchlichen einfachen Holzkonstruktionen erlauben im Regelfall keine nachträgliche Umrüstung zum Photovoltaik-Carport.
Die Besonderheit der Photovoltaik auf Carports besteht darin, dass die Solaranlage mehr als das sie tragende Gebäude kostet – wenn man denn einen Carport als „Gebäude“ bezeichnen möchte. Deswegen besteht die vernünftigste Alternative selbst bei einem bereits vorhandenen Carport oft darin, den bestehenden Carport abzureißen und durch ein Komplettsystem mit integrierten Solarmodulen zu ersetzen. Eine Ausnahme bilden moderne Metallkonstruktionen. Weder die Tragfähigkeit noch das Dachmaterial eines alten Carports ist oft für die Installation von Photovoltaik-Modulen ausgelegt. Eigentlich wäre es aufgrund der Kostenstruktur angemessener, einen Solar-Carport als Photovoltaikanlage mit der Zusatzfunktion eines Carports zu bezeichnen. Eine Auf- oder Indachanlage im Sinne des EEG setzt ein Gebäude voraus, das vorrangig einem anderen Zweck als der Stromerzeugung dient. Im Prinzip geht es also um die Frage, ob der Photovoltaik-Carport mutmaßlich auch ohne Solaranlage gebaut worden wäre. Auf dem Grundstück eines Wohnhauses oder eines Gewerbetriebs kann dies normalerweise unterstellt werden.
Angenommen wird ein Carport für zwei PKW, die typische Dachgröße beträgt in diesem Fall 6x6 Meter, also 36 Quadratmeter. Auf diesem Dach kann eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von etwa 5,5 Kilowatt installiert werden.
Insgesamt ergibt sich für solche Komplettsysteme also überschlägig, dass sie ihre Kosten wieder erwirtschaften. Die wesentliche Rendite besteht daher in einem kostenlosen Carport. Genau das machen sich einige Anbieter zunutze, indem sie Finanzierungen für ihre Produkte anbieten, deren monatliche Rate in etwa dem erwarteten Ertrag entspricht.
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SUCHENDie baurechtlichen Bestimmungen für Photovoltaik-Carports variieren von Bundesland zu Bundesland erheblich. Einige Bundesländer wenden ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren an, das im Wesentlichen nur eine Bauanzeige und einen Lageplan erfordert. In anderen Ländern muss das komplette Genehmigungsverfahren wie bei einem Hausbau durchlaufen werden, sogar baustatische Berechnungen müssen dort eingereicht werden. Welche Unterlagen für die Installation des Photovoltaik-Carports genau benötigt werden, kann daher nur das örtliche Bauamt verbindlich mitteilen.
Das Minimum, was an Rendite erwartet werden darf, ist ein de facto kostenloser Carport, weil auch dessen Kostenanteil mit erwirtschaftet wird. Deutlich höher fällt die Rendite aus, wenn ein hoher Eigenverbrauch möglich ist. Hier wirken sich auch künftige Steigerungen des Strompreises positiv auf die Wirtschaftlichkeit aus.
Letzte Aktualisierung: 13.10.2023