So finden Sie die günstigste Solaranlage
Bürgersolaranlagen ermöglichen es Privatpersonen, sich auch mit geringen Beträgen an einer Solaranlage zu beteiligen. Solche Betreibergemeinschaften sind recht weit verbreitet und in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert.
n einer Bürgersolaranlage sind zahlreiche Eigentümer mit relativ kleinen Beträgen beteiligt. Primär richtet sich das Angebot an Privatpersonen, aber auch Unternehmen oder Kommunen halten bisweilen Anteile an derartigen Solaranlagen. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand. Primär geht es darum, finanzielle Mittel für die Investition in eine neue Photovoltaikanlage einzuwerben. Bürgersolaranlagen erfüllen jedoch auch eine politische Funktion. Eines der wichtigsten Argumente gegen die Einspeisevergütung für Solarstrom lautet, dass diese auch von Personen bezahlt werden muss, die keine Möglichkeit haben, unmittelbar von ihr zu profitieren. Mietern fehlt es dazu einfach an einer geeigneten Fläche, viele Haushalte können sich die Investition in eine eigene Photovoltaikanlage nicht leisten. Bürgersolaranlagen bieten Beteiligungsmöglichkeiten schon mit relativ kleinen Beträgen, in einigen Fälle reichen sogar 50 Euro. Typisch sind aber Mindesteinlagen von etwa 500 Euro. Das ermöglicht es Privatpersonen, sich im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten an einer Photovoltaikanlage zu beteiligen.
Bürgersolaranlagen werden in zahlreichen Rechtsformen organisiert. Weit verbreitet ist die Genossenschaft, aber auch die Rechtsformen einer GbR, einer GmbH und eines eingetragenen Vereins sind anzutreffen. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst auch die Risiken, die ein Investor zu tragen hat. Zu klären sind vor der Investitionsentscheidung hauptsächlich zwei Fragen.
Zunächst sollte sich der Anleger informieren, ob für die Bürgersolaranlage ein Versicherungsschutz besteht, der vor einem Totalverlust des investierten Kapitals schützt. Abhängig von der Rechtsform ist darüber hinaus zu klären, ob der Anteilseigner unter Umständen sogar mit einem höheren Betrag als dem Anlagebetrag haftet. Unkritisch ist in dieser Hinsicht im Normalfall eine Genossenschaft. Zu beachten ist allerdings, dass eine Genossenschaft auch mit weitergehender Haftung der Anteilseigner organisiert werden kann. Üblicherweise wird diese Rechtsform jedoch gerade aus dem Grund gewählt, um eine solche Haftung auszuschließen. Im Falle einer GmbH ist die Frage einer möglichen Nachschusspflicht zu klären.
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SUCHENDie Bürgerenergiegenossenschaft hat in Cleebronn, nahe Heilbronn, erfolgreich ein Bürger-Solar-Projekt realisiert, bei dem die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gewerbebetriebs erfolgte. Diese Anlage hat eine Leistung von 250 kWp und kann somit eine erhebliche Menge sauberen Stroms erzeugen. Im Zuge der Finanzierung ermöglichte es die Genossenschaft Bürgerinnen und Bürgern, sich finanziell zu beteiligen und somit Teilhabende des Projekts zu werden. Durch die Bürgerbeteiligung konnte das benötigte Kapital aufgebracht werden, um die Photovoltaikanlage zu errichten und Betriebskosten zu decken. Das Projekt trägt aktiv zur Energiewende bei und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, indem es den Ausstoß von CO2 reduziert. Es zeigt die Bedeutung von gemeinschaftlichen Anstrengungen und nachhaltigen Lösungen für die Energieversorgung in der Region.
Bürgersolaranlagen ermöglichen es Privatpersonen, von der Energiewende zu profitieren. Wo die Möglichkeit zur Beteiligung an einem bestehenden Projekt besteht, kann diese Investition empfohlen werden, sofern alle Haftungsfragen geklärt sind – was meist der Fall ist. Selbst eine Bürgersolaranlage zu organisieren, ist hingegen sehr aufwändig. Die erforderlichen Verträge mit den Lieferanten und den Dachbesitzern zu schließen, erfordert darüber hinaus einiges Fachwissen.
Letzte Aktualisierung: 13.10.2023