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Bürgersolaranlagen

  • Was ist eine Bürgersolaranlage? Eine Bürgersolaranlage ist eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage, die von Privatpersonen durch finanzielle Beteiligungen oder Genossenschaften realisiert wird. Diese Form der Solaranlage ermöglicht es auch Mietern ohne eigenes Dach, von sauberen Stromerträgen sowie attraktiven Renditen zu profitieren.
  • Wie hoch ist die Rendite? Die Rendite einer Bürgersolaranlage liegt meist zwischen drei und sechs Prozent pro Jahr durch die Einspeisevergütung. Dieser finanzielle Ertrag einer Photovoltaikanlage hängt stark von der Standortqualität, den Verwaltungskosten und der gewählten Beteiligungsform der Investoren ab.
  • Ab welchem Betrag kann man teilnehmen? Beteiligungen an einer Bürgersolaranlage sind oft schon ab kleinen Beträgen von 250 bis 1.000 Euro möglich. Diese niedrige Hürde macht die Photovoltaikanlage als Kapitalanlage für breite Bevölkerungsschichten zugänglich und fördert die lokale Energiewende durch privates Kapital.
  • Wer betreibt die Photovoltaikanlage? Meist übernimmt eine Genossenschaft oder Projektgesellschaft die komplette Verwaltung und Wartung der gemeinschaftlichen Solaranlage für alle Mitglieder. Anleger einer Bürgersolaranlage müssen sich somit nicht um technische Details kümmern, sondern erhalten jährlich ihren Anteil am erwirtschafteten Solarstrom-Ertrag.
  • Wo stehen solche Solaranlagen? Eine Bürgersolaranlage wird bevorzugt auf großen öffentlichen Dächern, Schulen oder Freiflächen mit optimaler Sonneneinstrahlung installiert. Durch diese professionelle Standortwahl erzielt die Photovoltaikanlage maximale Erträge, was die Wirtschaftlichkeit für alle beteiligten Bürger im Vergleich zu Kleinstanlagen deutlich steigert.

Die Grundidee

n einer Bürgersolaranlage sind zahlreiche Eigentümer mit relativ kleinen Beträgen beteiligt. Primär richtet sich das Angebot an Privatpersonen, aber auch Unternehmen oder Kommunen halten bisweilen Anteile an derartigen Solaranlagen. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand. Primär geht es darum, finanzielle Mittel für die Investition in eine neue Photovoltaikanlage einzuwerben. Bürgersolaranlagen erfüllen jedoch auch eine politische Funktion. Eines der wichtigsten Argumente gegen die Einspeisevergütung für Solarstrom lautet, dass diese auch von Personen bezahlt werden muss, die keine Möglichkeit haben, unmittelbar von ihr zu profitieren. Mietern fehlt es dazu einfach an einer geeigneten Fläche, viele Haushalte können sich die Investition in eine eigene Photovoltaikanlage nicht leisten. Bürgersolaranlagen bieten Beteiligungsmöglichkeiten schon mit relativ kleinen Beträgen, in einigen Fälle reichen sogar 50 Euro. Typisch sind aber Mindesteinlagen von etwa 500 Euro. Das ermöglicht es Privatpersonen, sich im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten an einer Photovoltaikanlage zu beteiligen.

Rechtsformen Bürgersolaranlagen

Bürgersolaranlagen werden in zahlreichen Rechtsformen organisiert. Weit verbreitet ist die Genossenschaft, aber auch die Rechtsformen einer GbR, einer GmbH und eines eingetragenen Vereins sind anzutreffen. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst auch die Risiken, die ein Investor zu tragen hat. Zu klären sind vor der Investitionsentscheidung hauptsächlich zwei Fragen.

Zunächst sollte sich der Anleger informieren, ob für die Bürgersolaranlage ein Versicherungsschutz besteht, der vor einem Totalverlust des investierten Kapitals schützt. Abhängig von der Rechtsform ist darüber hinaus zu klären, ob der Anteilseigner unter Umständen sogar mit einem höheren Betrag als dem Anlagebetrag haftet. Unkritisch ist in dieser Hinsicht im Normalfall eine Genossenschaft. Zu beachten ist allerdings, dass eine Genossenschaft auch mit weitergehender Haftung der Anteilseigner organisiert werden kann. Üblicherweise wird diese Rechtsform jedoch gerade aus dem Grund gewählt, um eine solche Haftung auszuschließen. Im Falle einer GmbH ist die Frage einer möglichen Nachschusspflicht zu klären.

Habe selten jemand erlebt der sein Gewerbe mit solcher Hingabe führt. Für das Thema Solarenergie ist man hier in den besten Händen.
von Christian D. aus Göppingen

Photovoltaik-Projekt der Bürgerenergiegenossenschaft: Ein wegweisendes Beispiel

Die Bürgerenergiegenossenschaft hat in Cleebronn, nahe Heilbronn, erfolgreich ein Bürger-Solar-Projekt realisiert, bei dem die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gewerbebetriebs erfolgte. Diese Anlage hat eine Leistung von 250 kWp und kann somit eine erhebliche Menge sauberen Stroms erzeugen. Im Zuge der Finanzierung ermöglichte es die Genossenschaft Bürgerinnen und Bürgern, sich finanziell zu beteiligen und somit Teilhabende des Projekts zu werden. Durch die Bürgerbeteiligung konnte das benötigte Kapital aufgebracht werden, um die Photovoltaikanlage zu errichten und Betriebskosten zu decken. Das Projekt trägt aktiv zur Energiewende bei und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, indem es den Ausstoß von CO2 reduziert. Es zeigt die Bedeutung von gemeinschaftlichen Anstrengungen und nachhaltigen Lösungen für die Energieversorgung in der Region.

Beteiligung an der Energiewende

Bürgersolaranlagen ermöglichen es Privatpersonen, von der Energiewende zu profitieren. Wo die Möglichkeit zur Beteiligung an einem bestehenden Projekt besteht, kann diese Investition empfohlen werden, sofern alle Haftungsfragen geklärt sind – was meist der Fall ist. Selbst eine Bürgersolaranlage zu organisieren, ist hingegen sehr aufwändig. Die erforderlichen Verträge mit den Lieferanten und den Dachbesitzern zu schließen, erfordert darüber hinaus einiges Fachwissen.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2026