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Im Fall eines Hagelschadens an den Solarmodulen tauchen mehrere nicht ganz einfache Fragen auf. Zunächst ist zu klären, ob der Schaden so groß ist, dass Solarmodule ausgetauscht werden müssen. Damit hängt natürlich direkt die Frage zusammen, welche Kosten vom Hersteller oder der Versicherung übernommen werden müssen. Zu allem Überfluss kann es in Einzelfällen auch noch Probleme mit der Bundesnetzagentur geben.
Im Normalfall haftet der Modulhersteller für Schäden durch Hagelschlag nicht. Die Garantiebedingungen schließen eine solche Haftung aus. Selbstverständlich gehört die Hagelfestigkeit zum Standardprüfverfahren für Solarmodule. Die entsprechende Norm (IEC-Norm 61215) schreibt jedoch lediglich einen Test mit Eiskörner von maximal 2,5 Zentimetern Durchmesser vor. Bei Unwettern hilft das wenig, denn bei mehr als zwei Dritteln der Unwetter wird diese Hagelkorngröße in Europa überschritten.
Es kommt auf Art der Photovoltaik-Versicherung an. Am schlimmsten trifft es diejenigen, die nur über eine Gebäudeversicherung verfügen und dieser die Wertsteigerung durch die installierte Solaranlage nicht angezeigt haben. Diese Anlagenbetreiber gehen völlig leer aus. Wurde die Installation der Photovoltaikanlage dem Versicherer gemeldet, übernimmt dieser die Kosten für die Wiederherstellung des alten Zustands. Dazu zählen sowohl Material- als auch Arbeitskosten. Die entgangenen Einnahmen während des Stillstands der Photovoltaikanlage übernimmt die Gebäudeversicherung jedoch nicht. Dazu bedarf es einer speziellen Photovoltaik-Versicherung.
Nicht jeder Hagelschaden macht ein Solarmodul komplett unbrauchbar. Sind lediglich Haarrisse entstanden, führen diese nur zu mehr oder weniger großen Leistungseinbußen. Diese zeigen sich oft erst mit einer Verzögerung von einigen Wochen, was zwei Probleme mit sich bringt. Erstens muss durch eine recht teure Messung nachgewiesen werden, dass die Leistungsminderung auf Haarrisse zurückzuführen ist. Zweitens muss zumindest mit großer Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass die Haarrisse durch den Hagel verursacht wurden. Gelingt dies nicht, bleibt der Betreiber auf den Kosten der Messung sitzen.
Deswegen empfiehlt sich eine solche Prüfung scheinbar unbeschädigter Module nur, wenn zumindest einige andere Module sichtbare Schäden aufweisen. Ein zweites Problem besteht darin, dass Versicherungen bei wiederholten Schäden oft von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. In unwetterträchtigen Regionen sollten daher keine besonders anfälligen Module verbaut werden. Stark gefährdet sind Module mit besonders dünnem Rahmen und Glas.
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SUCHENUrsache aller Probleme ist hier, dass das Datum der Inbetriebnahme für die Vergütung des Solarstroms von entscheidender Bedeutung ist. Daher hat die Clearingstelle EEG sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wo genau die Grenze zwischen einer Reparatur und einer verdeckten Neuinstallation verläuft. Nach anfänglichen Meinungsverschiedenheiten ist inzwischen klar, dass für die neuen Module der Inbetriebnahmezeitpunkt der alten Module angenommen wird, sofern diese defekt waren oder gestohlen wurden.
Das bedeutet, dass nach einem Hagelschaden der Austausch der Module dem Netzbetreiber gemeldet werden muss und darüber hinaus nachgewiesen werden muss, dass die alten Photovoltaik-Module tatsächlich defekt waren. Ansonsten zeigt sich die Clearingstelle in diesem Punkt erfreulich unbürokratisch und praxisnah: Erlaubt ist als Reparaturmaßnahme so ziemlich alles, was nicht zu einer Erhöhung der Leistung gegenüber dem ursprünglichen Zustand führt.
Hagelschäden müssen Sie gegenüber der Versicherung nachweisen, auch das EEG erlaubt nur den Austausch defekter Solarmodule. Deswegen sollten Sie alle sichtbaren Schäden sorgfältig dokumentieren. Die Suche nach Mikrorissen ist teuer und nur zu empfehlen, wenn es deutliche Hinweise auf Schäden gibt.
Letzte Aktualisierung: 13.10.2023