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Photovoltaik Montageversicherung

  • Was kostet eine Montageversicherung? Eine Montageversicherung für die Solaranlage kostet einmalig etwa 50 bis 100 Euro je nach Anlagenwert. Dieser Schutz sichert die Photovoltaikanlage bereits während der Bauphase gegen Diebstahl, Vandalismus sowie unvorhersehbare Sachschäden durch Sturm oder Hagel zuverlässig ab.
  • Wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Schutz der Montageversicherung startet sofort mit der Anlieferung der Komponenten auf der Baustelle. Da die Solaranlage während der Installation besonders anfällig für Beschädigungen ist, endet die Deckung erst mit der offiziellen Abnahme der betriebsbereiten Photovoltaikanlage durch den Eigentümer.
  • Welche Schäden sind versichert? Die Montageversicherung deckt typische Risiken wie Montagefehler, Ungeschicklichkeit oder Materialfehler an der Solaranlage ab. Auch Elementarschäden und Diebstahl von Bauteilen sind versichert, was die finanzielle Planungssicherheit während der gesamten Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach massiv erhöht.
  • Wer schließt die Versicherung ab? In der Regel sollte der Anlagenbetreiber die Montageversicherung für seine Solaranlage selbst abschließen, um lückenlosen Schutz zu garantieren. Zwar verfügen Fachbetriebe oft über Betriebshaftpflichtversicherungen, doch nur eine spezifische Absicherung der Photovoltaikanlage schützt den Eigentümer direkt vor hohen finanziellen Eigenleistungen.
  • Ist die Versicherung zwingend notwendig? Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, ist eine Montageversicherung für jede Solaranlage aufgrund der hohen Investitionssumme dringend ratsam. Sie schließt die riskante Deckungslücke zwischen der Lieferung und dem späteren Einschluss in die dauerhafte Photovoltaik-Versicherung oder die Wohngebäudeversicherung des Gebäudes.

Typischer Versicherungsumfang

Im Rahmen der Photovoltaik-Montageversicherung sind regelmäßig alle Schäden abgesichert, die durch unvorhergesehene Ereignisse während der Photovoltaik-Montage entstehen. Das bedeutet, dass lediglich grobe Fahrlässigkeit zum Leistungsausschluss führt. Dazu gehört beispielsweise, ungesichert auf dem Dach zu arbeiten. Die Abgrenzung zwischen der versicherten Fahrlässigkeit und der nicht versicherten „groben Fahrlässigkeit“ ist nicht immer eindeutig.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Komponenten der Photovoltaikanlage, sobald diese das Grundstück des Versicherungsnehmers erreicht haben. Neben fahrlässig verursachten Unfallschäden sind auch die Folgen einer fehlerhaften Planung abgesichert. Das gilt auch für den Diebstahl versicherter Komponenten während ihrer Lagerung sowie deren Beschädigung durch Vandalismus, Feuer oder extreme Wetterereignisse.

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Beim Leistungsumfang lohnt ein genauerer Blick

Bezüglich der Frage, bei welchen Schäden die Photovoltaik-Montageversicherung Zahlungen leistet, ähneln sich die Policen der meisten Anbieter stark. Größer sind die Unterschiede hinsichtlich des konkreten Umfangs der Haftung. Wichtig ist beispielsweise, ob im Fall eines Totalschadens der Photovoltaikanlage der volle Kaufpreis erstatten wird. Viele Anbieter tun das nicht und bringen den Restwert der beschädigten Teile in Abzug. Es ist nicht immer einfach, diesen hypothetischen Restwert tatsächlich zu realisieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Kosten behelfsmäßiger Reparaturen. Wird das Dach beschädigt, müssen sofort behelfsmäßige Maßnahmen zur vorübergehenden Abdichtung ergriffen werden. Zu prüfen ist, ob diese Maßnahmen von der Montageversicherung übernommen werden. Weitgehend einheitlich scheint hingegen die Frage des Mehrwerts durch die Reparatur geregelt zu sein. Eine neue Eindeckung des Dachs erhöht den Wert der Immobilie. Diesen Mehrwert rechnen nahezu alle Anbieter auf die Versicherungsleistung an.

Wer sollte sich versichern?

Wird die Photovoltaikanlage durch einen Fachbetrieb montiert, muss der Auftraggeber eigentlich nur noch wenige Risiken absichern, beispielsweise den Diebstahl der auf seinem Grundstück gelagerten Teile. Anders kann es aussehen, wenn die PV-Anlage und die Montage als Komplettpaket gekauft werden. In diesen Fällen gehen auch die Komponenten erst mit der Übergabe der fertigen Anlage in den Besitz des Betreibers über. Für alle Schäden, die unmittelbar mit den Montagearbeiten zusammenhängen, haftet der Montagebetrieb aber in jedem Fall. So klar der Anspruch auf Schadensersatz ist, so schwierig kann es sein, die Forderungen tatsächlich einzutreiben.

Oft handelt es sich um relativ kleine Betriebe in der Rechtsform einer GmbH, zahlreiche Betriebe wurden infolge des Booms der Photovoltaik erst neu gegründet. Deren finanzielle Lage ist nicht immer rosig. Verursacht der Montagebetrieb Schäden grob fahrlässig, wird auch seine Versicherung die Regulierung ablehnen.

Die Montageversicherung lohnt sich

Während der Montage einer Photovoltaikanlage können erhebliche Schäden entstehen. Eine entsprechende Photovoltaik-Montageversicherung zur Absicherung dieser Schäden kostet für normale Privatanlagen bei den meisten Anbietern weniger als 100 Euro. Unverzichtbar ist diese Versicherung dann, wenn die PV-Anlage über Kredite finanziert wird und die Einnahmen zur Tilgung eingeplant sind.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2026