Menü

Solarthermie & Denkmalschutz

Steht ein Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz, darf eine Solarthermieanlage nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde installiert werden. Diese ist in ihrer Entscheidung grundsätzlich frei, muss aber die vorgenommene Interessenabwägung nachvollziehbar darlegen können.

Nur Einzelfallentscheidungen

Wer eine abschließende Antwort auf die Frage erwartet, ob auf denkmalgeschützten Gebäuden Solarkollektoren installiert werden dürfen, wird diese kaum erhalten können. Sowohl bei den Behördenentscheidungen als auch bei Gerichtsurteilen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, in denen die Abwägung zwischen dem Umweltschutz und dem Denkmalschutz anhand der konkreten Gegebenheiten getroffen wurde. Eine Tendenz lässt sich allerdings in den letzten Jahren feststellen: Die Installation einer Solarthermieanlage ist einfacher geworden. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Gründe.

Erstens ist es oft möglich, die Kollektoren mit einer nur geringen optischen Beeinträchtigung in das Dach zu integrieren. Je geringer die Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks ist, desto weniger Einspruchsmöglichkeiten hat die Denkmalschutzbehörde. Zweitens sind auf zahlreichen Dächern Satellitenschüsseln installiert, die ohnehin schon das Erscheinungsbild erheblich verändern. Und Drittens wurde der Umweltschutz 2005 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Das verpflichtet die Denkmalschutzbehörden, den Umweltschutzaspekten in ihrer Entscheidung größeres Gewicht als zuvor beizumessen.

Im November 2022 ging die PV Anlage an das Netz. Eure Experten waren vom Angebot bishin zur Inbetriebnahme der Anlage sehr professionell
von Emmanuel G. aus Halle

Zwei Seiten einer Medaille

Heute spielt in der Rechtsprechung nur noch das optische Erscheinungsbild eine Rolle, ein grundsätzliches Verbot jeder Änderung an Baudenkmälern ist damit seit Jahren vom Tisch. Das ist vorteilhaft, wenn sich beispielsweise das geeignete Süddach auf der öffentlich nicht einsehbaren Rückseite eines Hauses befindet. In diesem Fall ist mit keinen Problemen zu rechnen. Es kann sich aber als nachteilig erweisen, wenn sich ein besonders schützenswertes Baudenkmal in der Nähe befindet, beispielsweise eine historische Kirche.

Stört die Anlage das optische Gesamtbild massiv, kann sie untersagt werden, auch wenn das Gebäude selbst nicht unter Denkmalschutz steht. Einige solcher Anlagen, die im Vertrauen auf die Genehmigungsfreiheit installiert wurden, mussten wieder demontiert werden.

Letzte Aktualisierung: 29.08.2023