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Solarkataster

Solarkataster geben Auskunft über die Eignung einer Dachfläche für eine Solaranlage. Nahezu flächendeckend stehen in Deutschland entsprechende interaktive Karten zur Verfügung, die auf hochauflösenden Luftaufnahmen basieren. Auf diesen Karten wird jede Dachfläche in eine der Kategorien gut geeignet, bedingt geeignet oder ungeeignet eingestuft.

 

Beispiel Düsseldorf

Die Städte und Gemeinden betreiben die Solarkataster unabhängig voneinander, dementsprechend erfolgt die Klassifizierung der Dächer nicht vollkommen einheitlich. So bietet beispielsweise Düsseldorf eine Karte für die Solarthermie und die Photovoltaik an. Für Solarthermieanlagen wird eine minimale Fläche von fünf Quadratmetern vorausgesetzt, für Photovoltaikanlagen 20 Quadratmeter. Dächer mit einer kleineren verfügbaren Fläche werden als ungeeignet klassifiziert.

Im Bereich der Photovoltaik gelten solche Dächer als gut geeignet, auf denen mindestens 80 Prozent des maximalen Ertrags erzielt werden können. Der Bereich zwischen 60 und 80 Prozent gilt als bedingt geeignet, darunter liegende Dächer als ungeeignet. Die Kategorie „bedingt geeignet“ existiert für Solarthermieanlagen in diesem Kataster nicht. Alle Dächer, die weniger als 80 Prozent des Maximalertrags versprechen, gelten hier als ungeeignet.

Bei der Berechnung des möglichen Ertrags wird berücksichtigt, dass Solarthermieanlagen diffuse Strahlung besser nutzen, die Abhängigkeit von direkter Sonneneinstrahlung also ein wenig kleiner ist als für Photovoltaikanlagen. Berücksichtigt werden ebenfalls auftretende Verschattungen, weswegen auch eine Begehung vor Ort erforderlich ist. Auch aus diesem Grund verursacht die ständige Aktualisierung der Solarkataster laufende Kosten.

Wir wurden in jeder Hinsicht kompetent beraten. Das Angebot ist sehr übersichtlich & klar formuliert. Eine glatte 5 Sterne Weiterempfehlung.
von Sylvia B. aus Erolzheim

Ein Kataster sagt nicht alles

Dächer, die im Solarkataster als ungeeignet klassifiziert werden, sind nahezu ausnahmslos auch für Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ungeeignet. Umgekehrt sind eher Ausnahmen möglich. So können beispielsweise Dächer dadurch ungeeignet sein, weil darunter leicht brennbare Materialien gelagert werden. Das betrifft primär Gewerbebetrieb und landwirtschaftliche Gebäude.

In Einzelfällen kann auch die Baustatik oder der Denkmalschutz die Installation einer Solaranlage verhindern. Ein Gebäude kann für eine Solarthermieanlage ungeeignet sein, wenn die Heizungsanlage oder die Gebäudedämmung in so schlechtem Zustand sind, dass diese vorrangig saniert werden müssen.

Datenschutz

Der Eintragung des eigenen Gebäudes in ein Solarkataster kann regelmäßig widersprochen werden. Es mag auf den ersten Blick überraschen, dass die Solareignung des Hausdachs den zu schützenden persönlichen Daten zugerechnet wird. Das ändert sich spätesten dann, wenn Betroffene auf allen Kommunikationswegen mit unerwünschter Werbung rund um das Thema Solaranlagen überschüttet werden.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2023