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Managementprämie

Die Managementprämie wird gewährt, wenn sich ein Anlagenbesitzer entscheidet, auf die Photovoltaik Einspeisevergütung zu verzichten und stattdessen den Strom direkt zu vermarkten. Sie dient dem Ausgleich der Mehrkosten, die durch die Direktvermarktung entstehen. Zusammen mit der Marktprämie soll sie mehr Anlagenbetreiber dazu bewegen, ihren Strom direkt an der Strombörse zu verkaufen.

Kostenausgleich für die Einspeiseprognose

Der größte Anteil der Kosten, die durch die Managementprämie ausgeglichen werden sollen, entfällt auf die Prognose der Stromeinspeisung. Um die Planbarkeit des Netzbetriebs zu gewährleisten, müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen die voraussichtliche Dauer und Höhe der Einspeisung vorab der Strombörse ankündigen. Dazu bedarf es recht detaillierter Wetterprognosen. Inzwischen müssen Anlagenbesitzer anhand der Wetterprognosen nicht mehr selbst eine Einspeiseprognose erstellen, verschiedene Anbieter bieten diese Leistung als Komplettpaket an.

Höhe der Managementprämie

Im Jahr 2013 beträgt die Managementprämie 0,65 Cent pro Kilowattstunde für nicht fernsteuerbare Anlagen. Erlaubt der Wechselrichter eine Fernsteuerung, wird ein Aufschlag von 0,1 Cent pro Kilowattstunde gewährt. Damit ist die Prämie gegenüber dem Vorjahr deutlich gekürzt worden. Anders als bei der Einspeisevergütung betrifft die Absenkung der Managementprämie auch Bestandsanlagen, hier entscheidet also nicht das Datum der Inbetriebnahme über die Höhe.

Das ist für betroffene Anlagenbesitzer ärgerlich, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Anders als die Höhe der Einspeisevergütung, die gesetzlich geregelt ist, kann die Managementprämie gemäß dem EEG jederzeit per Verordnung geändert werden. Das Argument des Vertrauensschutzes greift also nicht. In den nächsten Jahren ist eine weitere Degression der Managementprämie vorgesehen. Bis 2015 soll sie für nicht fernsteuerbare Anlagen auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde sinken.

Dienstleister bieten die Direktvermarktung für den Kunden an.

Mehrere Unternehmen bieten heute an, die Direktvermarktung von Solarstrom im Auftrag des Kunden zu übernehmen. Das ergibt durchaus Sinn, weil diese Dienstleister zahlreiche Photovoltaikanlagen zu virtuellen Kraftwerken zusammenfassen können. Dadurch sinken die Kosten der Direktvermarktung erheblich. Zunächst werden weniger Wetterprognosen benötigt, wenn die Solaranlagen geographisch nah beieinander liegen. Hinzu kommt, dass die Prognosen genauer werden, weil sich statistische Abweichungen einzelner Anlagen gegenseitig aufheben.

Damit sinken auch die Strafzahlungen, die bei Abweichungen der Stromlieferung von den Prognosen fällig werden. Gegen systematische Abweichungen aufgrund einer fehlerhaften Wetterprognose bieten die virtuellen Kraftwerke allerdings keinen Schutz. Diese Dienstleister garantieren ihren Kunden meist, dass sie nicht mehr als die Managementprämie als Honorar verlangen. So betrachtet sind die Absenkungen der Managementprämie nachvollziehbar, denn offenbar deckte sie in der Vergangenheit nicht nur die Kosten.

Es war Unternehmen sogar möglich, ausschließlich aus dieser Prämie Gewinne zu erwirtschaften. Das war bei der Einführung dieser Prämie nicht geplant. Allerdings haben diese Dienstleister die Direktvermarktung deutlich befördert und es wäre durchaus erwägenswert gewesen, diese positive Entwicklung einfach laufen zu lassen.

Ergebnis eurer tollen Arbeit: eine unkomplizierte Solar-Anlage mit deutlich über Prognose liegender Rentabilität (nun im 4. Jahr in Folge).
von Armin H. aus Remchingen

Die Managementprämie hat sich bewährt

Unabhängig von der Frage, ob die genaue Höhe der Managementprämie stets korrekt bemessen war, hat sie sich als Instrument grundsätzlich bewährt. Sie hat privaten Anlagenbetreibern die Direktvermarktung ohne finanzielle Verluste ermöglicht, und genau das war ihr Zweck. Allerdings sollte ihre Wirkung nicht überschätzt werden, da das deutlich wichtigere Instrument zur Förderung der Direktvermarktung die Marktprämie ist.

*Bildquelle: Honolulu99, Alfonsedsltas unter CC BY-SA 3.0

Letzte Aktualisierung: 24.07.2023