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Eine Photovoltaikanlage kann sowohl beschädigt werden als auch selbst Schäden verursachen. Ähnlich wie bei einem KFZ können also Kasko- und Haftpflichtschäden auftreten. In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage, inwieweit die Photovoltaikanlage in die bestehende Wohngebäuderversicherung einbezogen werden kann.
Im Allgemeinen besteht bei der Nachrüstung einer Photovoltaikanlage bereits eine Wohngebäudeversicherung. Grundsätzlich ist es möglich, die Photovoltaikanlage in diese Versicherung einzubeziehen. Das Mindeste, was in jedem Fall erforderlich ist, ist eine entsprechende Meldung an die Versicherung. Selbst wenn der Versicherer daraufhin bestätigt, dass die Photovoltaikanlage mitversichert ist, bleiben erhebliche Risiken bestehen. Die Mitteilung des Versicherers ändert nicht die allgemeinen Vertragsbedingungen. Das bedeutet zunächst, dass die Versicherungssumme durch diese Mitteilung nicht automatisch erhöht wird, das Gebäude also nun unterversichert sein kann.
Darüber hinaus ist die Photovoltaikanlage nur gegen solche Schäden versichert, die eine Wohngebäudeversicherung üblicherweise abdeckt. Das sind im Wesentlichen alle unmittelbaren Einwirkungen auf das Gebäude, beispielsweise durch extreme Wetterereignisse. Die elektrische Installation einer Photovoltaikanlage kann jedoch auch beschädigt werden, wenn ein Blitz in der Nähe des Gebäudes einschlägt und nicht das Gebäude selbst trifft. Dies kann entweder durch eine Überspannung im Stromnetz geschehen oder durch Ströme, die in den Leiterschleifen durch das Magnetfeld des Blitzes induziert werden. Diese Fernwirkungsschäden werden von der Wohngebäudeversicherung regelmäßig nicht erfasst.
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SUCHENStatt sich einen Versicherungsschutz durch Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Policen zusammenzubasteln, empfiehlt sich eher der Abschluss einer separaten Photovoltaik-Versicherung. Diese deckt die speziellen Risiken einer Photovoltaikanlage erheblich präziser ab. Ist beispielsweise ein Solarmodul beschädigt, fallen nicht nur die Kosten für das Ersatzmodul an. Das Modul muss demontiert werden, das neue Modul muss montiert werden. Nach einigen Jahren sind neue Module aufgrund des technischen Fortschritts nicht ohne Weiteres in bestehende Altanlagen integrierbar. Zahlreiche Photovoltaik Versicherungen decken auch solche Folgekosten des technischen Fortschritts ab. Darüber hinaus entstehen bei einem längerfristigen Ausfall der Photovoltaikanlage Einnahmeausfälle, die ebenfalls mitversichert werden können. Gleiches gilt für Schäden, die bereits bei der Montage der Photovoltaikanlage entstehen.
Daneben bestehen zahlreiche weitere spezifische Risiken, die von einer klassischen Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind. So sind die auf dem Dach verlegten Leitungen anfällig für Beschädigungen durch Wettereinflüsse oder auch Tierbiss.
Eine Versicherung ist immer dann dringend zu empfehlen, wenn sie Risiken abdeckt, die man selbst nicht tragen kann. Eine Photovoltaik-Versicherung erfüllt diese Bedingung, nicht zuletzt wegen des unkalkulierbaren Haftpflichtrisikos. Die sicherste Variante ist eine spezielle Versicherung für die Photovoltaikanlage, weil alle spezifischen Risiken in den Versicherungsbedingungen explizit aufgeführt sind. Die Vertragsbedingungen von Wohngebäudeversicherungen berücksichtigen hingegen nicht die speziellen Risiken elektrischer Installationen außerhalb des Gebäudes.
Letzte Aktualisierung: 13.10.2023