Menü

Wohngebäudeversicherung & Photovoltaik

  • Ist die Solaranlage in der Wohngebäudeversicherung? Eine Solaranlage ist nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung geschützt, sondern muss explizit in den Vertrag aufgenommen werden. Da die Photovoltaikanlage als fester Gebäudebestandteil gilt, erhöht sie den Versicherungswert und erfordert eine entsprechende Anpassung der Versicherungssumme.
  • Was kostet die Mitversicherung bei PV? Die zusätzlichen Kosten für die Solaranlage in der Wohngebäudeversicherung belaufen sich meist auf 20 bis 60 Euro jährlich. Dieser Aufpreis sichert die Photovoltaikanlage gegen klassische Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel am Gebäude kostengünstig ab.
  • Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung? Die Wohngebäudeversicherung reguliert bei der Solaranlage primär Elementarschäden durch Sturm, Hagel oder Brandereignisse. Im Vergleich zur speziellen Photovoltaik-Versicherung fehlen jedoch oft Leistungen für technische Defekte, Bedienungsfehler oder Ertragsausfälle der Anlage, die für Anlagenbetreiber ebenfalls wirtschaftlich relevant sind.
  • Reicht die Wohngebäudeversicherung für PV? Für eine kleine Solaranlage kann die Wohngebäudeversicherung ausreichen, bietet jedoch keinen Schutz bei inneren Betriebsschäden. Wer eine teure Photovoltaikanlage betreibt, sollte eine Allgefahrenversicherung vorziehen, da diese auch Diebstahl, Vandalismus und technische Schäden an den Modulen umfassend abdeckt.
  • Wann muss ich die Versicherung informieren? Sie müssen die Wohngebäudeversicherung sofort nach der Installation der Solaranlage über die Wertsteigerung informieren. Ohne diese Meldung besteht für die neue Photovoltaikanlage kein Versicherungsschutz, was im Schadensfall zu einer Unterversicherung und einer erheblichen Kürzung der Entschädigungsleistung führen kann.

Die Wohngebäudeversicherung

Im Allgemeinen besteht bei der Nachrüstung einer Photovoltaikanlage bereits eine Wohngebäudeversicherung. Grundsätzlich ist es möglich, die Photovoltaikanlage in diese Versicherung einzubeziehen. Das Mindeste, was in jedem Fall erforderlich ist, ist eine entsprechende Meldung an die Versicherung. Selbst wenn der Versicherer daraufhin bestätigt, dass die Photovoltaikanlage mitversichert ist, bleiben erhebliche Risiken bestehen. Die Mitteilung des Versicherers ändert nicht die allgemeinen Vertragsbedingungen. Das bedeutet zunächst, dass die Versicherungssumme durch diese Mitteilung nicht automatisch erhöht wird, das Gebäude also nun unterversichert sein kann.

Darüber hinaus ist die Photovoltaikanlage nur gegen solche Schäden versichert, die eine Wohngebäudeversicherung üblicherweise abdeckt. Das sind im Wesentlichen alle unmittelbaren Einwirkungen auf das Gebäude, beispielsweise durch extreme Wetterereignisse. Die elektrische Installation einer Photovoltaikanlage kann jedoch auch beschädigt werden, wenn ein Blitz in der Nähe des Gebäudes einschlägt und nicht das Gebäude selbst trifft. Dies kann entweder durch eine Überspannung im Stromnetz geschehen oder durch Ströme, die in den Leiterschleifen durch das Magnetfeld des Blitzes induziert werden. Diese Fernwirkungsschäden werden von der Wohngebäudeversicherung regelmäßig nicht erfasst.

Hurra! Wir sind so glücklich, jetzt unseren eigenen Strom zu haben! Können uns jetzt beinahe vom öffentlichen Stromversorger lösen.
von Lisa H. aus Rheinstetten

Seperate Versicherung der Photovoltaikanlage

Statt sich einen Versicherungsschutz durch Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Policen zusammenzubasteln, empfiehlt sich eher der Abschluss einer separaten Photovoltaik-Versicherung. Diese deckt die speziellen Risiken einer Photovoltaikanlage erheblich präziser ab. Ist beispielsweise ein Solarmodul beschädigt, fallen nicht nur die Kosten für das Ersatzmodul an. Das Modul muss demontiert werden, das neue Modul muss montiert werden. Nach einigen Jahren sind neue Module aufgrund des technischen Fortschritts nicht ohne Weiteres in bestehende Altanlagen integrierbar. Zahlreiche Photovoltaik Versicherungen decken auch solche Folgekosten des technischen Fortschritts ab. Darüber hinaus entstehen bei einem längerfristigen Ausfall der Photovoltaikanlage Einnahmeausfälle, die ebenfalls mitversichert werden können. Gleiches gilt für Schäden, die bereits bei der Montage der Photovoltaikanlage entstehen.

Daneben bestehen zahlreiche weitere spezifische Risiken, die von einer klassischen Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind. So sind die auf dem Dach verlegten Leitungen anfällig für Beschädigungen durch Wettereinflüsse oder auch Tierbiss.

Empfehlung für eine seperate Photovoltaik Versicherung

Eine Versicherung ist immer dann dringend zu empfehlen, wenn sie Risiken abdeckt, die man selbst nicht tragen kann. Eine Photovoltaik-Versicherung erfüllt diese Bedingung, nicht zuletzt wegen des unkalkulierbaren Haftpflichtrisikos. Die sicherste Variante ist eine spezielle Versicherung für die Photovoltaikanlage, weil alle spezifischen Risiken in den Versicherungsbedingungen explizit aufgeführt sind. Die Vertragsbedingungen von Wohngebäudeversicherungen berücksichtigen hingegen nicht die speziellen Risiken elektrischer Installationen außerhalb des Gebäudes.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2026