Menü

Gewährleistung & Garantie

  • Was ist der Unterschied zur Garantie? Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Handwerkers für zwei bis fünf Jahre, während Garantien freiwillige Zusagen der Hersteller sind. Eine Solarthermieanlage profitiert oft von langen Produktgarantien auf Kollektoren, die über die Solarenergie-Nutzung hinaus zusätzliche Sicherheit bieten und die langfristige Investition in die Gebäudetechnik effektiv absichern.
  • Wie lange gilt die Gewährleistung? Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für fest installierte Systeme wie eine Solarthermieanlage in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. In dieser Zeit muss der Fachbetrieb Mängel kostenfrei beheben, damit die Gewinnung der Solarenergie ohne technische Unterbrechungen funktioniert und die Leistungsfähigkeit des gesamten Heizsystems dauerhaft gewahrt bleibt.
  • Was umfasst die Kollektor-Garantie? Hersteller gewähren auf Kollektoren oft Leistungsgarantien von zehn Jahren oder mehr, da diese Bauteile extremen Witterungen ausgesetzt sind. Diese Sicherheit garantiert, dass die Solarthermieanlage auch nach vielen Betriebsjahren noch ausreichend Solarenergie liefert und mechanische Defekte an Glas oder Absorber durch den Hersteller im Rahmen der Bedingungen reguliert werden.
  • Erlischt die Garantie ohne Wartung? Ja, viele Hersteller knüpfen ihre Garantieversprechen an eine regelmäßige, fachgerechte Wartung der Solarthermieanlage durch einen zertifizierten Meisterbetrieb. Nur durch den dokumentierten Check der Solarflüssigkeit und des Anlagendrucks bleibt der Anspruch auf Ersatzleistungen für die Solarenergie-Komponenten bestehen und die Betriebssicherheit wird über die gesamte Lebensdauer hinweg zuverlässig gewährleistet.
  • Wer haftet bei Planungsfehlern? Für Fehler in der Auslegung der Solarthermieanlage haftet primär der planende Fachbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Sollte die Anlage nicht die versprochene Solarenergie liefern, da die Kollektorfläche falsch berechnet wurde, kann der Kunde eine Nachbesserung verlangen, um die vereinbarte Effizienz und die prognostizierten Einsparungen bei den Heizkosten rechtssicher zu erreichen.

Gewährleistung vs. Garantie

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Für die Dauer von zwei Jahren ab dem Kaufdatum muss jeder Hersteller eine vollumfängliche Gewährleistung für seine Produkte übernehmen. Tritt in dieser Zeit ein Defekt auf, muss der Hersteller eine kostenlose Reparatur vornehmen oder das defekte Teil austauschen. Ausnahmen gelten nur, wenn der Fehler nachweislich durch einen unsachgemäßen Gebrauch vom Kunden verursacht wurde.

Auch Montagebetriebe müssen für ihre Arbeiten die gesetzliche Gewährleistung übernehmen. Diese kann unter Umständen sogar fünf Jahre lang gelten. Das ist dann der Fall, wenn der Montagebetrieb separat beauftragt wurde. In diesem Fall wird zwischen dem Kunden und dem Betrieb ein Werkvertrag geschlossen. Für Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags gilt eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von fünf Jahren.

Anders sieht es aus, wenn die Solarthermieanlage als Komplettpaket inklusive der Montage erworben wurde. In diesem Fall handelt es sich bei der Solarthermie-Montage um eine Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrags. Dann ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Kaufverträge anzuwenden, die nur zwei Jahre beträgt. Zwei oder auch fünf Jahre sind jedoch für eine Solarthermieanlage eine sehr kurze Zeit, weswegen die Hersteller freiwillig eine längere Herstellergarantie übernehmen. Hier genießen sie bei der Formulierung der Garantiebedingungen jedoch größere Freiheiten, weswegen diese genau studiert werden sollten. So manche vermeintliche Garantie entpuppt sich im Ernstfall als wertlos.

Die Teams bei der PV-Montage waren pünktlich, absolut professionell und sehr freundlich. Euer Backoffice war immer für Fragen da.
von Dorian K. aus München

Garantiebedingungen prüfen

Zu prüfen ist vorrangig, welche Leistungen im Garantiefall tatsächlich kostenlos sind. Im Falle eines Defektes an einem der Solarkollektoren ist es wenig hilfreich, wenn der Hersteller einen Ersatzkollektor vor die Tür stellt. In diesem Fall entstehen erhebliche Kosten für die Demontage des alten Kollektors und die Montage des neuen.

Es kann aber noch schlimmer kommen: Bisweilen umfasst die Garantie nur die reinen Materialkosten und der Kunde muss den defekten Kollektor auf eigene Kosten an den Hersteller versenden sowie die Anlieferung des neuen Kollektors bezahlen. Dass der Hersteller womöglich seinen Sitz in China hat, macht den vermeintlich kostenlosen Garantiefall nahezu unerschwinglich. Wenngleich dieses Problem eher bei Photovoltaik-Modulen als bei Solarkollektoren auftritt.

Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen

Für Solaranlagen werden relativ günstig spezielle Rechtsschutzversicherungen angeboten. Diese können sich im Garantiefall als äußerst nützlich erweisen. Wenn mit dem kostenlosen Austausch defekter Kollektoren geworben wird und die tatsächlich vom Kunden selbst zu tragenden Kosten irgendwo im Kleingedruckten versteckt sind, können diese Einschränkungen durchaus unwirksam sein.

Maßstab der Gerichte ist in solchen Fällen der oft zitierte „durchschnittliche, verständige Verbraucher“, der die Garantiebedingungen verstehen muss – und das sogar ohne Lupe! Ohne eine Rechtsschutzversicherung bergen solche gerichtlichen Verfahren aber erhebliche Kostenrisiken.

"Garantie" kann vieles bedeuten!

Die Garantiebedingungen des Herstellers sollten genau geprüft werden. Zu vielen Anbietern finden sich in Internetforen oder auf den Webseiten der Verbraucherberatungen Hinweise auf mögliche Fallstricke. Sowohl für die Gewährleistung als auch für die Garantie gilt: Es kann schwierig sein, Ansprüche gegen Unternehmen im Ausland durchzusetzen, insbesondere außerhalb der EU.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2026