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Netzparität der Photovoltaik

Die Netzparität ist erreicht, wenn der mit einer Photovoltaikanlage selbst erzeugte Solarstrom nicht mehr teurer ist als der vom Energieversorger bezogene Strom. Da die Strompreise zahlreichen Einflussfaktoren unterliegen, gilt dies auch für die Netzparität.

Netzparität ist nicht einfach zu definieren

Die Netzparität hängt nur indirekt mit den Stromerzeugungskosten zusammen. Es ist durchaus möglich, beispielsweise die Erzeugungskosten für eine Kilowattstunde Strom eines Gaskraftwerks mit denen einer Kilowattstunde Solarstrom zu vergleichen. Dazu werden lediglich die Höhe der Anfangsinvestition sowie die während der Lebensdauer der jeweiligen Anlage anfallenden Betriebskosten benötigt, zu denen beim Gaskraftwerk auch die Brennstoffkosten gehören.

Die gesamte erzeugte Strommenge ist leicht zu bestimmen, sodass die effektiven Kosten pro Kilowattstunde anschließend berechnet werden können. Betreiber eines Gaskraftwerkes würden gegen einen solchen Vergleich jedoch protestieren. Schließlich müsse beispielsweise doch auch berücksichtigt werden, dass Gaskraftwerke frei regelbar sind und daher den Strom genau dann liefern können, wenn er benötigt wird. Betreiber einer Photovoltaikanlage könnten dem entgegenhalten, dass dann aber doch bitte auch die Folgekosten der Schadstoffemissionen des Gaskraftwerks eingepreist werden sollten, was derzeit über den Emissionshandel nur sehr unzureichend geschieht.

Wie sollen diese und zahlreiche ähnliche Aspekte in einem Vergleich regenerativer und konventioneller Energien berücksichtigt werden? Die Antwort lautet: Netzparität! Allerdings stammt diese Antwort noch aus einer Zeit, in der das Vertrauen in die selbstregulierenden Kräfte des ominösen „Marktes“ noch ungebrochen war. Dieser Markt würden – so der feste Glaube – schon dafür sorgen, dass alle relevanten Faktoren sich in den Preisen niederschlagen. Daher sei es doch sinnvoller, Einkaufspreise für Strom zu vergleichen als die reinen Erzeugungskosten.

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von Ulrike H. aus Karlsbad

Alles eine Frage der Perspektive

Der Begriff der Netzparität ist also ein zutiefst marktwirtschaftlicher. Genau hier liegt bei seiner Anwendung in Deutschland das Problem. Er wird auf einen Strommarkt angewandt, der mit einem freien Markt überhaupt nichts mehr gemein hat. So verwundert es nicht, dass jeder zu anderen Ergebnissen kommt. Private Stromkunden oder auch kleine Unternehmen, die ihren Solarstrom zu großen Teilen selbst verbrauchen, werden angesichts derzeitiger Erzeugungskosten von etwa 15 bis 18 Cent pro Kilowattstunde sehr zufrieden sein. Das sind mindestens sieben Cent weniger, als sie dem Stromversorger pro Kilowattstunde bezahlen müssten.

Für sie ist die Netzparität längst erreicht. Anders sieht es die Großindustrie. Sie profitiert von speziellen Großkundentarifen und ist überdies von zahlreichen Steuern und Abgaben befreit, die den Strompreis für Privatkunden in die Höhe treiben. Ihr Strompreis bewegt sich irgendwo in der Größenordnung von fünf Cent pro Kilowattstunde, die 15 bis 18 Cent für Solarstrom sind für Großkunden meilenweit von der Netzparität entfernt.

Erzeugungskosten vs. Bezugskosten

Die Schwierigkeit des Begriffs der Netzparität in Deutschland liegt zusammengefasst also darin, dass letztlich Äpfel mit Birnen verglichen werden: Verglichen werden die Erzeugungskosten von Strom aus Photovoltaikanlagen mit den Bezugskosten für sonstigen Strom. Das ist aus mindestens drei Gründen wenig aussagekräftig. Erstens ist die Einspeisevergütung, die für Solarstrom bezahlt wird, nicht direkt an die Erzeugungskosten gekoppelt. Damit geht der implizit unterstellte Zusammenhang zwischen Produktionskosten und Verkaufspreis verloren. Zweitens unterscheiden sich die Bezugskosten für Strom aus dem Netz für verschiedene Kundengruppen aufgrund zahlreicher Subventionen erheblich.

Letzte Aktualisierung: 24.07.2023