EEG-Umlage

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt vor, dass die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien von den Stromkunden zu tragen sind. Zu diesem Zweck wurde die EEG-Umlage eingeführt, die als Aufschlag auf den Strompreis erhoben wird und in der Stromrechnung separat ausgewiesen wird.

Deutliche Steigerung der EEG-Umlage seit 2003

Als die EEG-Umlage 2003 eingeführt wurde, betrug sie 0,41 Cent pro Kilowattstunde. Seitdem ist sie in jedem Jahr gestiegen. Im Jahr 2007 wurde mit 1,02 Cent erstmals die Grenze von einem Cent übersprungen. In den folgenden drei Jahren verdoppelte sich die Umlage auf 2,047 Cent. Heute beträgt sie bereits mehr als 5 Cent.

Kostentransparenz als Leitmotiv

Die massive Förderung der erneuerbaren Energien war die zweite große Umstellung der Stromversorgung nach dem Ausbau der Kernenergie. Auch der Ausbau der Kernenergie wurde mit öffentlichen Geldern massiv unterstützt. Die Kosten verteilten sich auf unzählige Einzelhaushalte der Ministerien des Bundes und der Länder. Bis heute kann niemand exakt beziffern, wie hoch die Gesamtkosten genau waren beziehungsweise sind. Bei der Förderung der erneuerbaren Energien entschied sich die Politik daher für einen anderen Weg. Die öffentliche Förderung wird nicht über Steuern finanziert, sondern über die auf den Strompreis aufgeschlagene EEG-Umlage. Auf diese Weise kann jeder Bürger seinen Kostenbeitrag der Stromrechnung entnehmen. Diese Verlagerung der finanziellen Lasten vom Steuerzahler auf den Stromkunden ist gesamtwirtschaftlich ein Nullsummenspiel, hat jedoch zwei gravierende Auswirkungen. Eher psychologischer Natur ist der Aspekt, dass dadurch jeder Bürger eine Rechnung vorgelegt bekommt und die Mehrbelastungen nicht in irgendwelchen allgemeinen Steuererhöhungen versteckt sind. Sehr real ist hingegen der Effekt, dass keine Lastenverteilung über die Progression der Einkommenssteuer erfolgt.

Was wird über die EEG-Umlage finanziert?

Ausgleichsmechanismen der EEG-UmlageDer Löwenanteil der EEG-Umlage wird verwendet, um die Differenz zwischen der Einspeisevergütung und dem Börsenpreis für Strom auszugleichen. Wenn der lokale Netzbetreiber beispielsweise dem Betreiber einer Photovoltaikanlage 19 Cent pro Kilowattstunde als Einspeisevergütung zahlt und nur 5 Cent an der Strombörse als Verkaufspreis erzielt, werden ihm die 14 Cent Differenz aus der EEG-Umlage erstattet. Ein kompliziertes mehrstufiges Verfahren sorgt dafür, dass die Belastungen bundesweit gleich verteilt werden. Auf der gesamten Lieferkette - vom Anlagenbetreiber über den lokalen Netzbetreiber, die überregionalen Netzbetreiber und die Stromlieferanten bis zum Endkunden - sind finanzielle Ausgleichsmechanismen eingeführt worden. Diese sorgen für eine gleiche Kostenverteilung, unabhängig von der Menge der regionalen Stromeinspeisung aus regenerativen Energien. Durch den Einfluss des Börsenpreises auf die EEG-Umlage geht die angestrebte Kostentransparenz teilweise verloren. So ist beispielsweise in der letzten Wirtschaftskrise die Produktion in einigen Branchen deutlich heruntergefahren worden. Damit sank die Nachfrage nach Strom und mit ihr der Börsenpreis. Die EEG-Umlage stieg dadurch spürbar an, ohne dass dem reale Mehrkosten der regenerativen Stromerzeugung gegenüber standen. Neben der Einspeisevergütung stellen die Kosten des Netzausbaus den zweiten wesentlichen Kostenfaktor dar.

Hat sich die EEG-Umlage bewährt?

Rückblickend kann bezweifelt werden, ob die EEG-Umlage die bessere Alternative zur Finanzierung über Steuermittel war. Insbesondere die automatische Erhöhung der Umlage bei sinkenden Strompreisen hat zu unangenehmen Verzerrungen geführt. Mittlerweile wird diskutiert, einkommensschwache Haushalte bei steigenden Strompreisen aus Steuermitteln zu unterstützen. Es stellt sich die Frage, ob derselbe Effekt nicht unbürokratischer erzielt würde, wenn die Energiewende zumindest teilweise direkt aus Steuermitteln finanziert würde.