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Leistungsgarantie für Photovoltaik-Module

Hersteller von Solarmodulen garantieren gewöhnlich, welche Leistungseinbußen ihre Module im Laufe der Zeit maximal aufweisen. Üblich ist ein maximaler Leistungsverlust von zehn Prozent in zehn Jahren und von 20 Prozent ab dem elften Jahr. In der Praxis ist es für Kunden nicht leicht, tatsächlich Ansprüche aufgrund dieser Leistungsgarantie wegen der Photovoltaik-Module geltend zu machen.

Unterschiedliche Garantiebedingungen

Bei der Leistungsgarantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers, weswegen er die Garantiebedingungen relativ frei festsetzen kann. Kritisch in diesem Zusammenhang sind insbesondere zwei Fragen:

  • Wie muss der Kunden den Leistungsabfall nachweisen?
  • Welche konkreten Forderungen kann er daraus ableiten?

Nicht alle Hersteller mit Leistungsgarantie versprechen beispielsweise einen Austausch von Modulen mit zu großem Leistungsabfall. Einige behalten sich stattdessen vor, die Minderleistung durch die Lieferung zusätzlicher Photovoltaik-Module zu kompensieren. Andere erstatten lediglich den Kaufpreis oder sogar nur den Restwert des betroffenen Moduls und bieten keine Kompensation für die entgangenen Einnahmen. Noch unübersichtlicher als die Garantieleistungen sind die Anforderungen an den Nachweis des Leistungsabfalls formuliert.

Weshalb ist eine Leistungsgarantie sinnvoll?

Alle Photovoltaik-Module unterliegen einer Degradation, also einem allmählichen Leistungsverlust im Laufe der Zeit. Bereits in den ersten Wochen oder sogar Tagen erleiden die Solarmodule eine Anfangsdegradation von etwa zwei bis drei Prozent. Danach erfolgt eine langsame weitere Degradation, die annähernd linear verläuft. Pro Jahr ist in dieser Phase mit einem Leistungsverlust von etwa 0,5 bis 1 Prozent zu rechnen, abhängig vom Modultyp.

Der Nachweis, dass es zu einem stärkeren Leistungsabfall gekommen ist, bereitet in der Praxis erhebliche Probleme. Der Kunde wird im Regelfall lediglich feststellen, dass der Ertrag der Photovoltaikanlage deutlich zurückgegangen ist. Dies ist ein Indiz für eine starke Degradation, allerdings noch längst kein Beweis. Dieser ist nur zu führen, indem das Modul demontiert und in ein Testlabor gebracht wird, wo es unter exakt definierten Standardbedingungen durchgemessen wird.

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von Alex B. aus Paderborn

Nachweis der Minderleistung

Nahezu alle Hersteller bürden die Kosten dafür dem Kunden auf, womit die Leistungsgarantie für den normalen Privatkunden kaum noch durchzusetzen ist. Aber selbst wenn der Kunde diese Prozedur auf eigene Kosten durchführen lässt, ist der Ausgang höchst ungewiss. Messlabore verfügen ebenfalls nur über eine begrenzte Messgenauigkeit, Toleranzen von bis zu drei Prozent sind möglich. Der Nachweis der Minderleistung ist also nur erbracht, wenn die gemessene Leistung die garantierte Leistung um mehr als die mögliche Messungenauigkeit des Labors unterschreitet.

Selbst wenn dieser äußerst schwierige Nachweis tatsächlich gelingen sollte, ist der Kunde noch nicht am Ziel angelangt. Einige Modulhersteller mit Leistungsgarantie behalten sich vor, in vollständig eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt oder ob irgendwelche Ausschlussgründe vorhanden sind. In einigen Fällen enthalten die Garantiebedingungen sogar enge Fristen für die Anmeldung von Ansprüchen. Vorgeschrieben wird beispielsweise, dass die Schäden spätestens zehn Tage nach dem Schadensereignis zu melden sind. Was im Fall einer zu schnellen Degradation als Datum des „Schadensereignisses“ anzusehen ist, wissen vermutlich nicht einmal die Hersteller selbst.

Auf Details achten!

Die Garantiebedingungen der Leistungsgarantie des Herstellers sollten dahingehend geprüft werden, wer die Kosten des Leistungsverlust-Nachweises trägt und welche Ersatzleistungen der Hersteller im Ernstfall zusagt. Nicht übersehen werden sollte auch, dass der Garantiefall meist erst viele Jahre nach dem Kauf eintritt. Zu beachten ist daher, ob der Garantiegeber mögliche Ansprüche von Kunden im Zusammenhang mit der Leistungsgarantie insolvenzsicher abgesichert hat.

Letzte Aktualisierung: 18.09.2023