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Direktvermarktung von Solarstrom

Die überwiegende Mehrzahl der Besitzer von Photovoltaikanlagen entscheidet sich dafür, den Solarstrom ins Netz einzuspeisen und dafür die Einspeisevergütung zu erhalten. Die mit einer direkten Vermarktung des Stroms zu erzielenden Erträge sind weniger planbar, ermöglichen es jedoch Marktpreise auszunutzen.

Die Marktprämie gleicht Verluste aus

Das wichtigste Förderinstrument der Direktvermarktung ist die Marktprämie. Wenn ein Anlagenbetreiber sich für die Direktvermarktung entscheidet, verzichtet er gleichzeitig auf das Modell der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik. Allerdings hat er die Möglichkeit, diese Entscheidung jeden Monat neu zu treffen.

Im Rahmen der Direktvermarktung bietet der Betreiber der Photovoltaikanlage seinen Strom über Direktvermarkter an der Strombörse an und erhält dabei die aktuellen Marktpreise. Die Marktprämie, die er zusätzlich erhält, errechnet sich wie folgt:

Marktprämie = Anzulegender Wert - Monatsmarktwert

Der Anzulegende Wert wird von der Bundesnetzagentur durch Ausschreibungen für Solaranlagen ermittelt.

Wer seinen Strom zu überdurchschnittlichen Preisen verkauft, nimmt also mehr ein, als er über die Einspeisevergütung erhalten würde. Entsprechend geringer fallen die Einnahmen aus, wenn der Strom zu unterdurchschnittlichen Preisen verkauft wird.

Wenn der Monatsmarktwert für Solarstrom in einem bestimmten Monat beispielsweise 12,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) beträgt, würde die Marktprämie null Cent betragen (Anzulegender Wert: 8,6 Cent - 12,5 Cent). Wenn der ermittelte Wert "< 0" ist, wird die Marktprämie auf null gesetzt.

Im Gegensatz dazu, wenn der Monatsmarktwert für Solarstrom beispielsweise 1,4 Cent pro kWh beträgt, würde die Marktprämie 7,2 Cent pro kWh betragen (8,6 Cent - 1,4 Cent).

Die Managementprämie

Die Managementprämie diente dazu, die Kosten der Direktvermarktung auszugleichen. Der wesentliche Kostenfaktor bestand in der zu erstellenden Ertragsprognose. Um das Stromaufkommen für den Netzbetrieb planbar zu machen, mussten die Betreiber einer PV-Anlage eine Prognose des zu erwartenden Ertrags abgeben. Abweichungen des tatsächlichen Ertrags vom prognostizierten führten zu finanziellen Einbußen. Aus diesem Grund war die Managementprämie für die nicht frei regelbaren Technologien Photovoltaik und Windkraft deutlich höher als für Biomassen- oder Wasserkraftwerke.

Im Jahr 2013 betrug die Managementprämie für eine nicht fernsteuerbare Photovoltaikanlage 0,65 Cent pro Kilowattstunde. Die Managementprämie ist zum 14.08.2014 entfallen und wurde durch die Marktprämie abgelöst.

Direktvermarktung ist für Anlagen ab 100 kWp verpflichtend

Je größer die Photovoltaikanlage ist, desto eher lohnt sich die Direktvermarktung. Gemeint sind nicht nur große Anlagen ab 100 Kilowatt – für diese wird nach dem EEG keine Einspeisevergütung mehr gewährt, weswegen nur die Direktvermarktung infrage kommt. Aber auch PV-Anlagen unterhalb dieser Schwelle profitieren von der Direktvermarktung. 

Durch die Marktprämie haben Anlagenbetreiber die Möglichkeit, ihre Solaranlagen noch wirtschaftlicher zu betreiben, indem sie ihren erzeugten Strom zu Zeiten mit hohen Börsenpreisen verkaufen. Dies erfordert von den Betreibern, sich mit den entsprechenden Marktmechanismen vertraut zu machen. Die Entscheidung für die Marktprämie führt somit zu einem Lerneffekt für die Anlagenbetreiber. Gleichzeitig wird die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in den Strommix gefördert, da der Strom entsprechend dem Bedarf verkauft wird.

Unsere PV-Anlage mit Speicher wurde nun installiert. Nach der Vorplanung hatte ich schon recht hohe Erwartungen, die sogar noch übertroffen wurden.
von Reiner P. aus Meckenheim

Förderung der Direktvermarktung dient langfristigen Zielen

Die Förderung der Direktvermarktung erfolgt weitgehend kostenneutral. Das verwundert nicht, schließlich ist es das Ziel dieser Förderung, dem Anlagenbetreiber ungefähr die gleichen Einnahmen zu garantieren, die er auch über die Einspeisevergütung erhalten würde. Das politische Ziel der Förderung ist es, überhaupt erst Vertriebswege für die eigene Vermarktung von Solarstrom zu etablieren. Die Förderung über das EEG wird in wenigen Jahren auslaufen, wenn die Ausbauziele erreicht sind.

Ob und gegebenenfalls welche Nachfolgeregelungen getroffen werden, ist heute noch unklar. Es ist zumindest nicht unwahrscheinlich, dass ab diesem Zeitpunkt für Neuanlagen nur noch eine Direktvermarktung möglich ist. Darauf bereitet die Förderung der Direktvermarktung bereits heute vor.

Geringe Unterschiede zur Einspeisevergütung

Heute spielt es aus finanzieller Sicht für private Anlagenbetreiber kaum eine Rolle, ob sie sich für die Einspeisevergütung oder für die Direktvermarktung entscheiden. Tendenziell ist die Direktvermarktung eher für größere Anlagen lukrativ, aber auch hier sind die Unterschiede zur Einspeisevergütung gering. Direktvermarkter bieten die Stromvermarktung bereits ab Anlagengrößen von 1 kWp.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2023