Photovoltaik für Kirchen

Kirchendächer bieten im Regelfall eine ausreichend große Fläche zur Installation einer Photovoltaikanlage. Auf zahlreichen Kirchen wurden bereits solche PV-Anlagen installiert. Da es sich bei Kirchen oft um Kulturdenkmäler handelt, sind die Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten.

Hervorragend geeignete Dächer

Im Normalfall verfügen Kirchen über ein nahezu ideal geeignetes Dach für eine Photovoltaikanlage. Die Längsachse eines Kirchenschiffs ist traditionell in Richtung des Orients ausgerichtet. Diese so genannte „Ostung“ oder auch „Orientierung“ führt zwangsläufig dazu, dass eine der langen Dachflächen exakt nach Süden weist. Darüber hinaus sind Kirchen heute zwar nicht mehr immer, aber doch sehr oft das höchste Gebäude der Umgebung, weswegen keine Verschattung durch Nachbarbauten auftritt.

Photovoltaik Kirche

Bildquelle: P. Schmelzle unter CC BY-SA 2.5

Denkmalschutz

Eine einheitliche Rechtsprechung, ob der Denkmalschutz der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Kirche entgegensteht, existiert nicht. Gegen die PV-Anlagen auf den Dächern wurden zahlreiche Klagen geführt, mit höchst unterschiedlichem Ausgang. Rechtliche Bedenken bestehen regelmäßig dann, wenn das Aussehen des Kirchengebäudes sehr stark verändert wird. Das kann wohl so verstanden werden, dass eine Indachmontage in jedem Fall die aussichtsreichere Variante ist. Noch besser geeignet ist unter diesem Aspekt die gebäudeintegrierte Photovoltaik. Hier übernehmen Dachziegel, die optisch normalen Dachziegeln gleichen, die Funktion der Solarmodule und der Dacheindeckung gleichzeitig. Ob auch der sakrale Charakter des Kirchengebäudes gegen eine solche Nutzung des Kirchendachs spricht, ist eher ein Thema für interne Diskussionen in den Kirchen und Gemeinden. Das Spektrum der Meinungen scheint von „Entweihung“ bis „Bewahrung der Schöpfung“ zu reichen.

Beispiel: Die Bartholomäuskirche in Nordheim

Am Beispiel der Bartholomäuskirche in Nordheim werden die speziellen Aspekte der Photovoltaik auf Kirchendächern deutlich. Diese Kirchengemeinde in Nordheim (Baden-Württemberg) gehört zu den Vorreitern der Photovoltaik, bereits im Jahr 2000 wurde die Dachanlage mit einer Leistung von 5,1 Kilowatt in Betrieb genommen. Dies geschah vor einer endgültigen Entscheidung der Denkmalschutzbehörde, wofür es Gründe gab. Die Sanierung des Dachs war nicht mehr aufzuschieben und die PV-Anlage musste aus Gründen des Denkmalschutzes optisch an die neue Dacheindeckung angepasst werden. Das ist gut gelungen, wie die Bilder auf der Homepage der Gemeinde belegen. Später wurde ein Abbruch der Photovoltaikanlage durch die Denkmalschutzbehörde verfügt, der erst in einer gerichtlichen Auseinandersetzung über zwei Instanzen abgewendet werden konnte. Erst 2005 entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass die Solaranlage nicht demontiert werden muss. Dabei zeigte sich, wie wichtig die optische Abstimmung der Solaranlage auf den Rest des Dachs war. Der Verwaltungsgerichtshof bejahte grundsätzlich, dass der Denkmalschutz in diesem Fall besonders hohe Anforderungen stellt.

Der Denkmalschutz ist die wesentliche Hürde

Technisch spricht im Allgemeinen wenig gegen die Nutzung der Photovoltaik an Kirchen. Ganz im Gegenteil, die Dächer von Kirchen eignen sich oft nahezu ideal für die Photovoltaik. Rechtlich stellt der Denkmalschutz eine hohe Hürde dar. Ausschlaggebend ist immer der Grad der Beeinflussung des optischen Gesamtbilds im Einzelfall, allgemeine Aussagen zur Zulässigkeit solcher PV-Anlagen sind daher nicht möglich.