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Gewährleistung & Garantie

Die Gewährleistungsfrist für mangelhafte Produkte beträgt in Deutschland zwei Jahre. Da diese Frist für Photovoltaikanlagen erheblich zu kurz ist, gewähren die Hersteller freiwillig eine deutlich längere Photovoltaik Garantie.

Gesetzliche Gewährleistung vs. Photovoltaik Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung muss jeder Hersteller und jeder Montagebetrieb beachten, sie gilt ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang. In dieser Zeit müssen alle Mängel des Produkts beziehungsweise der Montage aufgrund gesetzlicher Vorgaben kostenlos behoben werden. Die Gewährleistungspflicht des Montagebetriebs kann unter Umständen sogar fünf Jahre betragen. Das ist dann der Fall, wenn es sich bei der Montage nicht um eine Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrags handelt, sondern um eine individuell vereinbarte Planungs- und Montagearbeit. In diesem Fall ist zwischen dem Kunden und dem Montagebetrieb kein Kaufvertrag zustande gekommen, sondern ein Werkvertrag.

Für Werkverträge gilt eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von fünf Jahren, für Kaufverträge von zwei Jahren. Alle darüber hinaus gehenden Zusagen einer Mängelbeseitigung sind freiwillige Garantieleistungen des jeweiligen Unternehmens. Diese sind zwar rechtlich ebenso bindend, lassen dem Photovoltaik-Anbieter jedoch deutlich weitere Spielräume der Ausgestaltung. Bisweilen werden diese so weit ausgereizt, dass sich die Garantieansprüche als nicht durchsetzbar erweisen.

Nicht zu viel versprochen: Der Experte hat uns von Anfang an bestens beraten und während der ganzen Umsetzung hervorragend begleitet.
von Hans P. aus Ottersweier

Tücken der Herstellergarantie

Treten an der Photovoltaikanlage während der gesetzlichen Gewährleistungspflicht Mängel auf, ist der Kunde auf der sicheren Seite. Der Hersteller darf diese Gewährleistung nicht an Bedingungen knüpfen, die den Kunden von der Wahrnehmung abhalten könnten. Die Garantieleistung ist hingegen eine freiwillige Leistung, hier kann der Hersteller die Bedingungen frei gestalten. Nicht unüblich ist es, dass Modulhersteller lediglich für Produktmängel eine Garantie übernehmen. Im Klartext: Sie stellen dem Kunden im Schadensfall ein Ersatzmodul vor die Tür. Der Rest ist Sache des Kunden.

Das klingt nicht gut, ist aber bei Weitem nicht die unerfreulichste Variante. Irgendwo im Kleingedruckten der Garantiebestimmungen kann auch eine gänzlich andere Vorgehensweise zur Abwicklung von Garantieansprüchen vereinbart sein: Der Kunde muss die defekten Photovoltaik-Module auf eigene Kosten demontieren lassen, sie ebenfalls auf eigene Kosten nach Asien verschiffen, die Anlieferung der Ersatzmodule aus Asien ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen und schließlich die Austauschmodule auf eigene Kosten montieren lassen. Da kann man es auch gleich bleiben lassen. In diesem Sinne sollte auf jeden Fall genau geprüft werden, welche Leistungen der Kunde im Garantiefall selbst erbringen muss.

Leistungsgarantie

Die Leistungsgarantie umfasst zwei Bestandteile. Zunächst wird die Leistung der neuen PV-Anlage garantiert, üblicherweise mit einer geringen Toleranz von drei Prozent. Da Solarmodule einer Alterung unterliegen und Leistungseinbußen im Laufe der Zeit unvermeidbar sind, garantieren Hersteller darüber hinaus, wie groß diese Einbußen maximal sein dürfen. Üblich ist eine Obergrenze von 20 Prozent innerhalb eines Zeitraums von 20 oder 25 Jahren. Auch hier stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen nach 20 Jahren.

Garantiebedingungen genau prüfen!

Zu prüfen ist zunächst, ob vor die Wahrnehmung von Garantieansprüchen nicht praktisch unüberwindliche Hürden gestellt werden. Zu beachten ist auch, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen ausländische Photovoltaik-Hersteller sehr schwierig sein kann. Einige deutsche Hersteller haben insolvenzsichere Rückversicherungen abgeschlossen, die auch im Fall einer Insolvenz die Ansprüche aus der Photovoltaik-Garantie weiterhin befriedigen. Auch danach lohnt es sich im Beratungsgespräch zu fragen.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2023