Solar-Branche kritisiert aktuellen Entwurf des EEG

Der Ausbau der Photovoltaik ist in Deutschland ins Stocken geraten. Zweimal in Folge wurde zuletzt die angestrebte Untergrenze des jährlichen Zubaus von 2,5 Gigawatt deutlich verfehlt, im letzten Jahr wurden lediglich 1,4 Gigawatt neu installiert. Damit hat China Deutschland als größter Markt für die Photovoltaik abgelöst.

Wenn Japan und die USA den für 2016 erwarteten Zubau tatsächlich erreichen, wird Deutschland noch in diesem Jahr auf Platz vier zurückfallen. Vor diesem Hintergrund kritisiert die Solarbranche, dass der aktuelle Referentenentwurf des neuen EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) keine Mechanismen vorsieht, um zumindest den angestrebten Mindestzubau von 2,5 Gigawatt wieder zu erreichen.

Hat sich das Ausschreibungsverfahren bewährt?

Zumindest für den Bereich der großen Freiflächenanlagen hat sich die Solarbranche mit der Umstellung der Förderung auf ein Ausschreibungsverfahren abgefunden. Das Wirtschaftsministerium ist mit den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunden sehr zufrieden. Der durchschnittliche Gebotspreis sank innerhalb eines Jahres von 9,2 Cent je Kilowattstunde auf zuletzt 7,4 Cent. Mit dieser deutlichen Kostensenkung wurde das wichtigste Ziel der Umstellung auf das Ausschreibungsverfahren erreicht- zumindest theoretisch! Unklar ist gegenwärtig nämlich, wie viele der Anlagen, für die ein Zuschlag erteilt wurde, tatsächlich realisiert werden. Dieses Problem ist aus dem Baurecht seit Jahren hinlänglich bekannt, wo viele Baugenehmigungen ungenutzt bleiben. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass 90 Prozent der Anlagen tatsächlich gebaut werden. Ob dieser Wert für die letzten Ausschreibungen tatsächlich erreicht wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Ein interessantes Detail ist in diesem Zusammenhang, dass im Referentenentwurf das so genannte Nachrückverfahren nicht mehr enthalten ist, über das ungenutzte Kapazitäten erneut vergeben werden. Ein zweites interessantes Detail ist, dass in einer der Ausschreibungen des letzten Jahres 40 Prozent der Zubaukapazität an einen Anbieter gingen. Um erneut die Analogie zum Baurecht zu bemühen: Es soll ja Leute geben, die Baugrundstücke nur deswegen kaufen, damit ihnen die schöne Aussicht nicht verbaut wird!

Ausschreibungsverfahren auch für kleinere Anlagen?

Den Wirtschaftsflügel der CDU stört die noch im Referentenentwurf verbliebene Bagatellgrenze von einem Megawatt. Unterhalb dieser Grenze können Anlagen nach wie vor ohne Ausschreibung errichtet und über eine Einspeisevergütung gefördert werden. Die Solarwirtschaft warnt davor, auch in diesem Segment der mittelgroßen Dachanlagen künftig auf Ausschreibungen zu setzen. Hier sind viele Anbieter aktiv, die Problem hätten, die im Ausschreibungsverfahren geforderten Sicherheiten nachzuweisen. Außerdem wir darauf hingewiesen, dass dieses Marktsegment durch die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage ohnehin schon stark geschrumpft sei. Es könnte aber aus Sicht der Solarbranche auch noch schlimmer kommen. Die Kritiker aus den Reihen der CDU wehren sich auch gegen eine Aufhebung des vor vielen Jahren beschlossenen Deckels von 52 Gigawatt für die Solarförderung. Sollte diese Grenze Bestand haben, wäre 2019 ohnehin das Ende der Förderung erreicht.

Kategorie: 
Förderung

Neuen Kommentar schreiben