Photovoltaik Förderung und Finanzierung
Immobilieneigentümer, die zum Energiesparen auf die Anschaffung einer Photovoltaikanlage setzen, können in der Regel neben den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken und Sparkassen zusätzlich auf eine Reihe von Angeboten zur Photovoltaik Förderung zurückgreifen. Denn Investitionen zum Einsatz erneuerbarer Energien, wie der Photovoltaik, werden durch unterschiedliche Förderprogramme unterstützt. Der Anspruch auf eine Photovoltaik Förderung besteht allerdings teilweise nur dann, wenn die Anlage einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einspeist.
Die Förderprogramme von Photovoltaikanlagen sind vielfältig und gerade aktuell verschiedenen Gesetzesänderungen unterworfen. Es lohnt daher, sich vor einer Anschaffung von einem Fachmann beraten zu lassen. Doch auch wenn die Vergütung von durch Photovoltaik erzeugtem Strom durch die Novelle des Deutschen Bundestags zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt wird, gibt es durchaus noch Möglichkeiten, die Anschaffungskosten zu reduzieren.
Beispielsweise lassen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Photovoltaikanlage über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren steuerlich abschreiben. Der jährliche Abschreibungsbetrag liegt bei einer linearen Abschreibung bei fünf Prozent der gesamten Investitionssumme.
Günstige Photovoltaik Kredite für die Finanzierung der Photovoltaik werden beispielsweise über die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, vergeben. Eine weitere Photovoltaik Förderung ergibt sich durch das EEG, das Energieeinspeise-Gesetz, das über 20 Jahre hinweg die Abnahme des durch Sonnenenergie erzeugten Stroms garantiert. Die Einspeisevergütung des Solarstroms wird jedes Jahr neu bestimmt und pro Kilowattstunde vergütet. Allerdings sinkt der Vergütungssatz für neu gebaute Anlagen im Jahr 2010 um acht Prozent und ab dem Jahr 2011 sogar um neun Prozent. Dementsprechend sind allerdings auch die Photovoltaikanlagen Preise gesunken.
Wer Fördermittel beantragen will, sollte dies stets vor dem Bau einer Photovoltaikanlage tun. Bei nachträglicher Antragsstellung wird die Förderung in der Regel abgelehnt. Grundsätzlich können verschiedene Förderprogramme genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht aber, abgesehen vom EEG, nicht.