Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen nach dem EEG

Vorliegend finden Sie die aktuellen Werte der Einspeisevergütung des EEG für Photovoltaikanlagen, die den Solarstrom ins Netz einspeisen. Für die Zukunft ist eine jährliche Degression vorgesehen.

Einspeisevergütung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen an Gebäuden

Inbetriebnahme bis 30 kWp bis 100 kWp bis 1.000 kWp über 1.000 kWp

ab 1.07.2010

(Sonderkürzung um 13 %)

34,05 Cent je kWh 32,39 Cent je kWh 30,65 Cent je kWh 25,55 Cent je kWh

ab 1.10.2010

(Sonderkürzung um 3 %)

33,03 Cent je kWh 31,42 Cent je kWh 29,73 Cent je kWh 24,79 Cent je kWh

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde seitdem mehrfach novelliert, zuletzt im Januar 2009. Es gehört zu einem Paket von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu senken, indem die Nutzung erneuerbarer Energien gezielt gefördert wird. Das deutsche Modell der Einspeisevergütung gilt als sehr erfolgreich und wurde in ähnlicher Form von 47 Staaten weltweit übernommen.

Entwicklung

Bereits der Vorläufer des EEG, das Stromeinspeisungsgesetz von 1990, garantierte die bevorzugte Abnahme und Mindestvergütungen für Strom aus regenerativen Energien und führte zu einem starken Anstieg der Windkraftnutzung in Deutschland. Gleichzeitig startete das erste gezielte Förderprogramm für Photovoltaik unter dem Namen 1000-Dächer-Programm. Es endete 1992. Bis dahin waren Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit 70% der Kosten durch Bund und Länder subventioniert worden. Danach entstand zunächst eine Lücke in der Förderung solarer Energien, bis 1999 das 100.000-Dächer-Programm aufgelegt wurde, das im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den Bau kleiner Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Krediten unterstützte. Das Programm endete erfolgreich im Jahr 2003. Anschließend wurde das EEG 2004 für die Fortführung der staatlichen Förderung novelliert.

Einspeisevergütung für Photovoltaik durch das EEG

Die Einspeisevergütung aus dem EEG machte die Nutzung von Photovoltaik erstmals kostendeckend und gab den erforderlichen Anschub für die Verbreitung der entsprechenden Technologien. Der steigende Absatz bedingte die kostengünstigere Produktion höherer Stückzahlen und führte zu Preissenkungen auf dem Photovoltaikmarkt. Von Anfang an war vom Gesetzgeber eine schrittweise Degression der Einspeisevergütung eingeplant, um auch die Weiterentwicklung der Technologien zu erzwingen. In den vergangenen Jahren sank die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik jährlich um durchschnittlich 8%.

Für die kommenden Jahre sind weitere Degressionen um 9% bis 11% jährlich geplant. In der jüngeren Vergangenheit wurden unterschiedliche politische Positionen der staatlichen Förderung heftig diskutiert. Einerseits warnt man davor, die bisherige "Goldgräberstimmung" der Solarindustrie unnötig auf Kosten des Steuerzahlers fortzusetzen. Andererseits besteht die Befürchtung, dass zu hoher Innovations- und Investitionsdruck die kleineren Betriebe der Branche in Mitleidenschaft ziehen könnte.

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