Senkung der Einspeisevergütung ab Juli 2010
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde aktuell im Bundestag diskutiert, eine neue Novelle wird mit Änderungen insbesondere im Bereich der Einspeisevergütung bei Photovoltaik-Anlagen zum 01. Juli 2010 wirksam. Die Vergütungen werden dabei deutlich gesenkt – aus Anpassungsgründen an die Preissenkungen, die seit der Massenproduktion von Solarstrom-Anlagen zu beobachten waren, so Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Aus wirtschaftlicher Sicht sind diese aktuellen Korrekturen sinnvoll, schließlich ist der Marktpreis für Solarmodule im vergangenen Jahr um gut 30 Prozent gesunken. Obwohl das EEG bereits festgelegte Degressionsstufen vorsieht, wird deshalb, unterteilt in Solarparks auf Konversionsflächen (11 Prozent) sowie Dachanlagen (16 Prozent), die Einspeisevergütung weiter gesenkt. Um weiterhin Anreize für den Ausbau von Solarstromnutzung und die Schaffung von technischen Innovationen zu realisieren, werden erweiterte finanzielle Anreize genutzt.
Allein im Jahr 2009 wurden neue Solarstromanlagen mit einer Leistung von 3.800 Megawatt installiert, damit sind in Deutschland aktuell Anlagen mit einer Leistung von 9.800 Megawatt am Netz. Der hohe Exportanteil der Photovoltaik-Branche, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und das technologische Know-How machen dieses Feld mit rund 10 Milliarden Euro Investitionsvolumen allein in 2009 zu einem lohnenden Investitionsbereich.
Die Senkung der Einspeisevergütung soll, so das Umweltministerium, den Eigenverbrauch stärken. Um bis zum Jahr 2013 die Netzparität zu erreichen, sollen Privathaushale künftig für selbst erzeugten und selbst genutzten Solarstrom acht Cent je Kilowattstunde zusätzlich erhalten. Durch die Ausdehnung dieser Regelung auf Anlagen bis 500 Kilowatt wird auch das Gewerbe deutlich profitieren. Zusätzlich sind technologische Innovationen, insbesondere im Bereich der Batterietechnik zu erwarten. Ein weitere erwarteter Vorteil: das Stromnetz wird durch geringere Entnahmen entlastet, die Integration von Erneuerbaren Energien beschleunigt.
Aber nicht nur Senkungen wurden in der Novelle beschlossen. Entgegen der bisherigen Regelung werden
Freiflächenanlagen werden auch nach dem 01. Januar 2015 weiter gefördert. Die Definition für Konversionsflächen wurde um die wohnungsbauliche und verkehrliche Nutzung erweitert. Förderungsfähig sind außerdem Freiflächenanlagen im Randbereich von Autobahnen oder Schienenwegen, entfallen wird allerdings die Kategorie der Ackerflächen.



