Kürzung der Photovoltaik Einspeisevergütung 2012

Die Bundesregierung hat eine beschleunigte Kürzung der Photovoltaik Einspeisevergütung beschlossen. Insbesondere die Betreiber größerer Anklagen sind mit einer Kürzung von 30% besonders stark betroffen.

Vorziehen der Kürzungen auf den 1. April

Wie aus Regierungskreisen verlautete, soll die Förderung der Solarenergie bereits zum 1. April deutlich zurückgefahren werden. Übereinstimmend heißt es, die Kürzung solle bis zu 30 Prozent betragen und sich aus einem Vorziehen der bereits beschlossenen Kürzung von 15 Prozent ergeben, die bisher zum 1. Juli 2012 wirksam werden sollte, sowie einer Reihe von einmaligen Kürzungen. Von den Kürzungen besonders stark betroffen werden die Betreiber größerer Photovoltaikanlagen sein, während die Förderung kleinerer Anlagen weniger drastisch reduziert werden soll. Große Solaranlagen müssen mit einer Kürzung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um 30 Prozent rechnen. Bei mittleren Anlagen wird die Kürzung 25 Prozent betragen, und bei kleineren 20 Prozent.

Deckelung des förderungswürdigen Stromanteils

Zusätzlich zur nun beschlossenen Kürzung deckelt der Gesetzgeber mit der bevorstehenden Neufassung des EEG aber auch den Anteil des erzeugten Solarstroms, dessen Einspeisung in das Stromnetz staatlich gefördert wird. Künftig wird nur noch für höchstens 90 Prozent des Solarstroms eine staatliche Einspeisevergütung garantiert – die verbleibenden zehn Prozent müssen entweder selbst verbraucht oder selbstständig zu deutlich niedrigeren Marktpreisen vermarktet werden. Diese Regelung trifft Betreiber größerer Photovoltaikanlagen besonders stark. Denn während es für Betreiber kleiner Anlagen – etwa von Dachanlagen auf einem Einfamilienhaus – in der Regel problemlos möglich ist, ein Zehntel der gewonnenen Solarenergie selbst zu verbrauchen, ist das für die Betreiber größerer, überwiegend kommerziell genutzter Anlagen schwieriger.

Senkung der Photovoltaik Förderung in Monatsschritten

Rechnet man die Effekte der nun beschlossenen Kürzungen zusammen, ergibt sich für die Betreiber kleinerer Anlagen künftig eine Einspeisevergütung von 18,19 Cent pro Kilowattstunde, während der Solarstrom größerer Anlagen mit 11,9 Cent vergütet wird, wobei jeweils ein Marktpreis von 6 Cent pro KWh zu Grunde gelegt wird. Die Anpassung der Photovoltaik Förderung soll ab April in monatlichen Schritten erfolgen, wobei eine monatliche Kürzung um einen Prozentpunkt vorgenommen wird. Allerdings soll die Anpassung dann schneller erfolgen, wenn mehr neue Anlagen in Betrieb genommen werden als zur Zeit erwartet wird – der Gesamtumgang der Förderung wird also gedeckelt.

Solarboom soll gedrosselt werden

Mit der Absenkung der Einspeisevergütung in Monatsschritten statt wie bisher alle sechs Monate soll verhindert werden, dass es wie in der Vergangenheit zu einem starken Anstieg der Förderanträge in letzter Minute alle sechs Monate kommt. Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung ist es, den bisher noch ungebrochenen Boom beim Neubau von Solaranlagen zu drosseln, da die Gesamtsumme der Fördermittel für die Solarenergie zumindest nicht erhöht werden soll. Gegen die Kürzungen der Solarförderung wollen die in der Solarbranche Beschäftigten demonstrieren.

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