Anpassung der Einspeisevergütung für 2010

Für das Jahr 2010 wurde die Einspeisevergütung durch die Bundesnetzagentur angepasst. Die neuen Werte gelten dabei nur für Anlagen die ab dem 1.01.2010 in Betrieb genommen werden.

Durch die Anpassung reduziert sich die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen im Jahr 2010 auf folgende Werte:

- Für Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Lärmschutzwänden gibt es eine Vergütung von 39,14 Cent je kWh bei Anlagen bis zu 30 kWp.
- Bei Anlagen zwischen 30 und 100 kWp sinkt die Einspeisevergütung auf 37,23 Cent je kWh.
- Bei Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 1.000 kWp wurde die Einspeisevergütung auf 35,23 Cent je kWh herabgesetzt.
- Bei größeren Anlagen werden 29,37 Cent je kWh bezahlt.

Für Freiflächenanlagen wurde die Einspeisevergütung auf 28,43 Cent je kWh reduziert.

Wer mit einer Photovoltaik-Inselanlage den Strom selber nutzt, erhält 22,76 Cent je kWh.

Die deutliche Senkung der Beträge hängt mit der deutlich gestiegenen Zahl der Photovoltaikanlagen zusammen. Dadurch ergaben sich für das nächste Jahr erhähte Degressionssätze in Höhe von 9 bzw. 11 Prozent.

Zur Pressemeldung der Bundesnetzagentur